Aktuelles

BNetzA: Bundesnetzagentur genehmigt die Entgelte der DB Netz AG für 2018

©pixelkorn - stock.adobe.com

Homann: „Impulse für mehr Verkehr auf der Schiene“

Die Bundesnetzagentur hat die Entgelte der DB Netz AG für die Nutzung von Zugtrassen in der Netzfahrplanperiode 2017 / 2018 genehmigt.

„Mit ihrer Entscheidung hat die Bundesnetzagentur die Weichen für die Einführung eines neuen Preissystems für die DB Netz AG gestellt, das die Interessen der Verkehrsunternehmen stärker in den Mittelpunkt stellt“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Er ergänzt: „Ich begrüße sehr, dass die DB Netz AG ein Trassenpreissystem vorgelegt hat, das Impulse für mehr Verkehr auf der Schiene setzt.“

Nutzerorientierte Preise

Die Änderung des Preissystems war zur Umsetzung des Eisenbahnregulierungsgesetzes erforderlich. Zukünftig werden Trassenentgelte nicht mehr abhängig von der Streckenausstattung erhoben. Sie berücksichtigen stattdessen im stärkeren Maße die direkten Kosten der Trassennutzung durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen und zusätzlich deren Wettbewerbssituation. Die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr werden auf den Stand 2017 eingefroren und an die Entwicklung der Mittel gekoppelt, die den Ländern für diese Verkehre zur Verfügung stehen.

Entscheidung der Beschlusskammer

Die 2016 neu eingerichtete Beschlusskammer hat dem Antrag der DB Netz AG weitgehend stattgegeben, die Genehmigung jedoch mit einigen Änderungen verbunden:

  • Entgelte für Gefahrgutzüge im Nahbereich und für Charterverkehre im Schienenpersonenfernverkehr mussten günstiger bemessen werden. Die Beschlusskammer hat die Entgelte für diese Marktsegmente daher in reduzierter Höhe genehmigt und damit einem Anliegen des Marktes Rechnung getragen.
  • Die Beschlusskammer hat ferner dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ertragssituation des Schienengüterverkehrs seit Jahren rückläufig ist. Die Entgelte des Schienengüterverkehrs konnten daher ebenfalls nicht in voller Höhe genehmigt werden.
  • Die Koppelung der Entgelte im Schienenpersonennahverkehr an die Preise für das Jahr 2017 erforderte ferner eine leichte Nachkorrektur, die eine Vergünstigung der Entgelte für die Bestellerorganisationen der Bundesländer zur Folge hat.
  • Schließlich waren die Regelungen der DB Netz AG für Strafzahlungen bei verspäteten Zügen unzureichend. Diese Regelungen muss die DB Netz AG nun bis zum Jahresende neu treffen und sich hierzu mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen auf Eckpunkte einigen.

Regelungen gelten ab dem 10.12.2017

Die Entgelte sind für Bestellungen zum nächsten Netzfahrplanjahr zu Grunde zu legen, das am 10.12.2017 beginnt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Entgelte noch nach dem bisherigen Trassenpreissystem abgerechnet.

Die Entscheidung der Beschlusskammer ist noch nicht rechtskräftig.

BNetzA, Pressemitteilung v. 07.02.2017