Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / VG Ansbach, Urt. v. 16.02.2017 – AN 6 K 16.01650 / Weitere Schlagworte: irakischer Staatsangehöriger; Beurteilung der Bleibeperspektive; ablehnender Asylbescheid BAMF; offenes Klageverfahren
Leitsatz:
AnzeigeAuch bei Herkunftsländern mit einer hohen Schutzquote ist die Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedenfalls dann ein gewichtiges und zureichendes Indiz für das Fehlen einer günstigen Bleibeperspektive, wenn eine offensichtliche materielle Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung nicht feststellbar ist.
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