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BAG: Gestellung von Vereinsmitgliedern – Arbeitnehmerüberlassung

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BAG, Beschl. v. 21.02.2017 – 1 ABR 62/12 / Weitere Schlagworte: Krankenhaus; DRK-Schwesternschaft

Leitsatz:

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Eine Überlassung von Arbeitnehmern i.S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG liegt auch dann vor, wenn ein Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit ein Mitglied durch Gestellungsvertrag an ein Unternehmen überlasst, damit es bei diesem eine weisungsabhängige Tätigkeit gegen Entgelt verrichtet, und es aufgrund seiner Arbeitsleistung ähnlich einem Arbeitnehmer sozial geschützt ist.

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