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BVerwG: Begründung des Gesamturteils einer im Ankreuzverfahren erstellten dienstlichen Beurteilung

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Urt. v. 02.03.2017 – BVerwG 2 C 51.16 / Weitere Schlagworte: Begründung des Gesamturteils; keine Nachholung im gerichtlichen Verfahren

Leitsatz:

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Eine im sog. Ankreuzverfahren erstellte dienstliche Beurteilung muss in der Regel eine enthalten. Diese ist ein materieller Bestandteil der dienstlichen Beurteilung und kann nicht im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden.

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