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Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk begrüßt Urteil des EuGH zu humanitären Visa

„Asylrecht gibt kein Recht auf Einreise in beliebigen Mitgliedstaat / Reform des Europäischen Asylsystems vorantreiben / Flüchtlinge in der Herkunftsregion versorgen, damit sie dort bleiben können“

Europaministerin Dr. Beate Merk hat auf das heutige Urteil des EuGH zu humanitären Visa erleichtert reagiert:

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„Ich bin froh, dass der EuGH heute klargestellt hat: Das Asylrecht bedeutet nicht, dass Asylbewerber in den Mitgliedstaat ihrer Wahl einreisen und dort Asyl beantragen können. Jede andere Entscheidung hätte das europäische Asylrecht auf den Kopf gestellt und eine neue Fluchtwelle nach Europa ausgelöst, vor allem in Staaten mit hohen Versorgungsstandards wie Deutschland. Der EuGH hat dem heute die Grundlage entzogen und voll die Rechtsauffassung der Staatsregierung bestätigt: Das Recht auf Asyl ist kein pauschales Recht auf Einreise oder gar auf Einwanderung.“

Die Europaministerin forderte zudem, weiter mit Hochdruck an einer Reform des Europäischen Asylsystems zu arbeiten:

„Wir müssen endlich die Regeln so ändern, dass die Zuwanderung wirksam gesteuert und begrenzt wird. Asylverfahren müssen schneller und effizienter werden. Und wir wollen ein faires Asylsystem in Europa, das nicht alle Lasten alleine den Staaten an der Außengrenze und Hauptzielländern wie Deutschland aufbürdet. Europa ist mehr als ein gemeinsamer Markt, nämlich eine Rechts- und Solidargemeinschaft. EU-Staaten können nicht nur Strukturhilfen in Anspruch nehmen, sie müssen auch ihren Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise leisten – ob beim Schutz der europäischen Außengrenzen, bei der Aufnahme von Flüchtlingen oder der Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben. Auch EU-Staaten, die sich schwer tun mit der Aufnahme von Flüchtlingen, können mehr tun. Ich verlange mehr Einsatz, zum Beispiel auch damit Flüchtlinge besser in der Herkunftsregion versorgt werden und dann dort bleiben können, statt sich nach Europa aufzumachen.“

Der EuGH hat heute entschieden, dass EU-Staaten weiterhin selbst entscheiden können, ob sie humanitäre Visa ausstellen und damit die Einreise zum Stellen von Asylanträgen zulassen. Der Gerichtshof lehnte damit eine Klage von Syrern gegen die Entscheidung Belgiens ab, das es abgelehnt hatte, Syrern im Libanon ein humanitäres Visum für die Einreise nach Belgien zu erteilen. Die Syrer wollten dorthin reisen, um dann nach Ankunft einen Asylantrag zu stellen.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 07.03.2017

Redaktionelle Hinweise

Das Urteil ist einer der relativ seltenen Fälle, in denen der EuGH von den Schlussanträgen des Generalanwalts abweicht. Generalanwalt Mengozzi hatte anders plädiert und eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten angenommen, ein humanitäres Visum zu erteilen, wenn ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme vorliegen, dass bei einer Verweigerung Personen, die internationalen Schutz suchen, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt werden. Dabei sei es ist unerheblich, ob zwischen der betroffenen Person und dem ersuchten Mitgliedstaat Verbindungen bestünden.