Das Bayerische Krebsregistergesetz (BayKRegG) v. 07.03.2017 wurde am 14.03.2017 verkündet (GVBl. S. 26). Es tritt im Wesentlichen am 01.04.2017 in Kraft; lediglich Art. 16, der Ordnungswidrigkeiten betrifft, tritt erst am 01.01.2019 in Kraft.
- Stichworte: Ablösung des Gesetzes über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern (BayKRG) durch das neue BayKRegG; Verbesserung der onkologischen Versorgung; Ausweitung der Datenerfassung.
- Gesetzentwurf: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
- Vorgangsmappe des Landtags: hier.
Sonstiges:
- Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen