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BAMF: Systematisierte Informationsweitergabe zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration an Asylbewerber wird erprobt

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erprobt erstmals an drei Standorten die systematisierte Informationsweitergabe zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration an Asylbewerber im Rahmen des Asylverfahrens. Das Bundesamt folgt damit einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 09.02.2017, in dem unter anderem das Ziel formuliert wurde, dass auch der Bund beziehungsweise das BAMF neben den Ländern eine flächendeckende staatliche Rückkehrinformation anbietet. Diese soll frühzeitig einsetzen, möglichst bereits unmittelbar nach der Ankunft.

Nur wer seine Möglichkeiten kennt, kann diese nutzen

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Standardisiert, neutral, ergebnisoffen und direkt vor Ort sollen zukünftig umfassende Informationen zur freiwilligen Rückkehr in einem kurzen Gespräch an alle Antragsteller – unabhängig von Herkunftsland oder Bleibeperspektive – ausgegeben werden.

Dabei werden allgemeine Hinweise auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten, wie etwa REAG/GARP, sowie auf weitergehende Beratungsmöglichkeiten, angefangen von der Hotline zur Rückkehrberatung bis hin zu weiteren Ansprechpartnern, gegeben.

„Wir wollen über die Programme und Unterstützungsmöglichkeiten zur freiwilligen Rückkehr intensiv informieren und auch die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen zur freiwilligen Rückkehr noch optimieren. Dies auf der Basis des gemeinsamen Beschlusses der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten“, so Jutta Cordt, Präsidentin des Bundesamtes.

Einen Schwerpunkt der Informationen bildet dabei auch das im Februar begonnene Förderprogramm Starthilfe Plus. Es ergänzt das Programm REAG/GARP, das Bund und Länder bereits seit Jahren erfolgreich betreiben. Für die Durchführung von Starthilfe Plus hat der Bund für das Jahr 2017 jüngst 40 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt.

Die Rückkehrinformation des BAMF ergänzt dabei die Rückkehrberatung, die im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer liegt.

„Wir informieren sorgfältig und sorgen für eine gute Informationsbasis, ersetzen aber nicht die Beratungsstrukturen“, so Cordt weiter.

Vielmehr sollen idealerweise Rückkehrberatung und Rückkehrinformation systematisch aufeinander abgestimmt sein und ineinander greifen.

Pilotverfahren läuft

Ziel ist es, neu ankommende Asylbewerber flächendeckend und frühzeitig über ihre Möglichkeiten zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration im Heimatland zu informieren. In einem Pilotverfahren an drei Standorten des Bundesamtes wird das neue Verfahren derzeit getestet. Perspektivisch sollen die Rückkehrinformationen in allen Ankunftszentren des Bundesamtes vermittelt werden.

Weitere Informationen zum Thema Rückkehr finden Sie unter: http://www.bamf.de/DE/Rueckkehr/rueckkehr-node.html

Hintergrundinformationen

Jahr Freiwillige Rückkehrer mit Hilfe des Programms REAG/GARP
2014 13.574
2015 35.514
2016 54.096*

Quelle: IOM

*Die Angaben für 2016 geben nur die bereinigten Bewilligungen Stand Januar wieder. Die abschließenden Jahreszahlen stehen noch aus.

BAMF, Pressemitteilung v. 23.03.2017