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EU-Kommission: Europäischer Interoperabilitätsrahmen – Kommission präsentiert neue Leitlinien für digitale öffentliche Dienste

Die Europäische Kommission veröffentlicht heute einen neuen „Europäischen Interoperabilitätsrahmen“, der öffentlichen Verwaltungen in Europa helfen wird, ihre Digitalisierungsbemühungen bei der Erbringung öffentlicher Dienste besser zu koordinieren. Bekanntgegeben wird der Rahmen heute auf dem Digitalen Tag in Rom zusammen mit anderen Initiativen, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu fördern, damit die Gesellschaft dank besserer Vorbereitung das Potenzial des digitalen Wandels vollständig ausschöpfen kann.

Viele EU-Mitgliedstaaten digitalisieren derzeit ihre öffentlichen Verwaltungen, um Zeit zu sparen, Kosten zu senken, die Transparenz zu steigern und die Qualität der Dienstleistungen, die sie ihren Bürgern und Unternehmen bieten, zu verbessern. Dies geschieht in koordinierter Weise, damit der öffentliche Sektor am Ende nicht nur digital, sondern auch interoperabel ist. Der heute veröffentlichte neue EU-Rahmen wird den Mitgliedstaaten helfen, einen gemeinsamen Ansatz zu verfolgen, wenn sie ihre öffentlichen Dienste – auch über Ländergrenzen und Politikbereiche hinweg – online zugänglich machen. Dies wird auch zum Bürokratieabbau zu Gunsten der Bürger und Unternehmen beitragen, wenn diese beispielsweise Bescheinigungen beantragen, Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder ihre Steuererklärungen abgeben wollen.

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, erklärte dazu:

„Der neue europäische Interoperabilitätsrahmen gibt konkrete Orientierungshilfen für die Einrichtung interoperabler digitaler öffentlicher Dienste. Seine Anwendung durch alle europäischen öffentlichen Verwaltungen wird für nahtlos funktionierende Dienstleistungen und Informationsflüsse auf lokaler und nationaler Ebene und in der gesamten Europäischen Union sorgen. Dank des Rahmens werden die Menschen und Unternehmen einfacher mit ihren öffentlichen Verwaltungen und denen anderer Mitgliedstaaten kommunizieren können, wenn sie beispielsweise eine Adressänderung melden möchten.“

Der neue Rahmen bietet öffentlichen Verwaltungen in ganz Europa konkrete Leitlinien dafür, wie sie die Governance verbessern und dafür sorgen können, dass die Interoperabilität ihrer digitalen Dienste durch bestehende und neue Vorschriften nicht beeinträchtigt wird. Der Rahmen umfasst 47 Empfehlungen zur Erhöhung der Interoperabilität. Durch die Anwendung des Rahmens können europäische öffentliche Verwaltungen dafür sorgen, dass ihre Dienste auf standardisierte, automatisierte, schlanke und sichere Weise in kürzerer Zeit und mit geringerem Aufwand bereitgestellt werden. Außerdem wird so sichergestellt, dass Daten leichter und in höherer Qualität zugänglich sind, was eine bessere Auswertung ermöglicht und für Entscheidungsprozesse von Vorteil ist.

Ein wirksamerer und gezielterer Rahmen

In den überarbeiteten Interoperabilitätsempfehlungen wird verschiedenen anderen EU-Maßnahmen Rechnung getragen, beispielsweise der geänderten Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, der INSPIRE-Richtlinie und der eIDAS-Verordnung. Berücksichtigt werden aber auch neue EU-Initiativen wie die europäische Cloud-Initiative und der EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 sowie geplante Initiativen wie das zentrale digitale Zugangstor.

Der neue Rahmen enthält Interoperabilitätsgrundsätze und -modelle, die anhand überarbeiteter Empfehlungen umgesetzt werden sollen. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere, wie diese Empfehlungen mithilfe bereits gefundener, konkreter Lösungen in der Praxis angewandt werden können. Schwerpunkte der neuen Empfehlungen sind Offenheit und Informationsmanagement, Datenübertragbarkeit, Interoperabilitätsgovernance und integrierte Dienstleistungserbringung.

Der heutigen Mitteilung ist ein Aktionsplan für Interoperabilität beigefügt, in dem die Prioritäten dargelegt werden, die die Umsetzung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens im Zeitraum 2016–2020 unterstützen sollen.

Die nächsten Schritte

Die Europäische Kommission wird mit Unterstützung des Programms ISA² die Umsetzung und Überwachung des Rahmens leiten und koordinieren. Überdies wird von den Mitgliedstaaten erwartet, dass sie die im Aktionsplan für Interoperabilität aufgeführten EU-Maßnahmen durch nationale Maßnahmen ergänzen. Die Kommission wird die Umsetzung des überarbeiteten Europäischen Interoperabilitätsrahmens Ende 2019 bewerten.

Hintergrund

Die Überarbeitung des europäischen Interoperabilitätsrahmens ist Teil der von der Kommission im Mai 2015 vorgestellten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Dem öffentlichen Sektor, der etwa ein Viertel der gesamten Arbeitsplätze stellt und durch die Vergabe öffentlicher Aufträge ungefähr ein Fünftel des BIP der EU erwirtschaftet, kommt als Regulierer, Diensteanbieter und Arbeitgeber eine Schlüsselrolle im digitalen Binnenmarkt zu. Die erfolgreiche Umsetzung des Rahmens wird dazu beitragen, die Qualität europäischer öffentlicher Dienste zu steigern und ein Umfeld zu schaffen, in dem öffentliche Verwaltungen digital zusammenarbeiten können. Die Notwendigkeit einer Überarbeitung des seit 2010 bestehenden Rahmens hat sich in den intensiven Konsultationen bestätigt, in denen die öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten, die Bürger und Unternehmen sowie andere interessierte Kreise zu Wort kamen.

Weitere Informationen

EU-Kommission, Pressemitteilung v. 23.03.2017