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StMJ: E-Justice – Eines für alle(s): Die Justiz arbeitet bundesweit künftig mit einem gemeinsamen Fachverfahren

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Die Amtschefinnen und Amtschefs der Justiz haben bei ihrer 11. Sitzung des E-Justice-Rats vereinbart, ein gemeinsames IT-Programm zur Bearbeitung gerichtlicher und staatsanwaltschaftlicher Verfahren zu entwickeln. Es soll die unterschiedlichen Lösungen ersetzen, die heute in Bund und Ländern genutzt werden. Hierbei strebt der E-Justice-Rat einen großen Wurf an: Nicht nur in der ordentlichen Gerichtsbarkeit soll das neue IT-Programm eingesetzt werden. Auch die Staatsanwaltschaften und die Fachgerichte können später damit arbeiten.

Dass dieses Vorhaben überhaupt möglich wurde, ist nicht zuletzt dem technologischen Fortschritt zu verdanken: Alle Länder müssen ihre IT-Verfahren grundlegend erneuern, um die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte erfüllen zu können. Nachdem zunächst die in der Modernisierung der Fachverfahren federführenden Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Vorgehen für aussichtsreich hielten, war schließlich allen Beteiligten klar, welche historische Gelegenheit sich hier für eine weitere Harmonisierung der IT-Landschaft bot.

„Schon seit Jahrzehnten arbeiten wir in der Justiz eng zusammen. Aber selten ist es möglich, so grundlegende Veränderungen zu bewirken. Unsere Entscheidung ist für die weitere Entwicklung der Justiz wegweisend“, stellt Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, fest.

Das Vorhaben ist nicht nur technisch eine große Herausforderung. Schließlich muss die neue Software den Anforderungen aller Länder und des Bundes gerecht werden. Dies bedeutet einen hohen Koordinierungsaufwand.

„Ein so großer Schritt ist immer auch ein Wagnis“, weiß Karl-Heinz Krems, Staatssekretär im Justizministerium Nordrhein-Westfalen.

„Aber wir werden diese Aufgabe mit Leidenschaft und Entschlossenheit meistern. Dass wir das können, haben wir in der Vergangenheit schon bewiesen.“

Durch die Zusammenarbeit werden Bund und Länder deutlich effizienter vorgehen können und mehr erreichen, als das bei getrennten Projekten der Fall ist. Auch wird die Austauschbarkeit elektronischer Akten gefördert.

„Mit einem einheitlichen Verfahren werden wir nicht nur schneller und kostengünstiger sein. Wir werden ein modernes, funktionales und sicheres Fachverfahren erhalten, das unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Aufgabe, die Rechtsgewährung für Bürgerinnen und Bürger zu sichern, optimal unterstützt. Für die Zukunft sind wir so hervorragend gerüstet“, unterstreicht Stefanie Otte, Staatssekretärin im Niedersächsischen Justizministerium und aktuell Vorsitzende des E-Justice-Rats.

StMJ, Pressemitteilung v. 30.03.2017