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BayORH: Langfristige Schuldentilgung bleibt im Blick – Rechnungshofpräsident stellt Jahresbericht 2017 vor

„Dem Staatshaushalt in Bayern gilt auch bei guter konjunktureller Wetterlage und hohen Steuereinnahmen die volle Aufmerksamkeit des Rechnungshofs“, unterstreicht Rechnungshofpräsident Christoph Hillenbrand bei der Vorstellung des Jahresberichts 2017. Darin bestätigt der BayORH der Staatsregierung, wie schon in den letzten Jahren, auch für das Haushaltsjahr 2015 eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Zudem greift er wieder eine Reihe von Fällen auf, die für den Landtag bei seiner Entscheidung über die Entlastung der Staatsregierung von Bedeutung sein können. Für den BayORH bleibt die langfristige Schuldentilgung, zu der das von der Staatsregierung selbst gesetzte Ziel von maximal 3% Mehrausgaben einen wichtigen Beitrag leisten kann, weiter im Blick.

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Der BayORH bestärkt den Landtag und die Staatsregierung, ihren seit 2012 eingeschlagenen Weg der Schuldentilgung konsequent weiterzuverfolgen. Das hat bis 2016 zu einem Schuldenabbau von € 3,6 Mrd. geführt. Laut Doppelhaushalt 2017/2018 sollen im laufenden und im kommenden Jahr jeweils € 500 Mio. aus Rückflüssen von der BayernLB getilgt werden. Der BayORH empfiehlt, gerade in konjunkturell guten Zeiten mit hohen Steuereinnahmen, mehr Schulden zu tilgen. Jede jetzt aufgeschobene Tilgung erfordert erhebliche Anstrengungen in der Zukunft. Die Verschuldung des Freistaats am Kreditmarkt ist laut Gesetz bis 2030 vollständig abzubauen, wobei die konjunkturelle Entwicklung zu berücksichtigen ist. Ende 2016 belief sich diese Verschuldung auf € 20,7 Mrd. Bei rechnerisch gleicher Aufteilung über die verbleibenden 14 Jahre wären ab heuer per anno rd. € 1,5 Mrd. zurückzuzahlen.

2014 hat sich die Staatsregierung für künftige Haushalte mit einer 3-Prozent-Grenze beim Ausgabenwachstum ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Als die Steigerungsrate im Jahr 2016 9,2 % betrug, hat dies der BayORH nicht kritisiert; diese war wesentlich durch die Mehrausgaben für Asylbewerber und Flüchtlinge mitverursacht. Die 3-Prozent-Grenze wird aber 2017 wieder überschritten, da der Haushalt im Vergleich zum Vorjahr um 4,1% wächst. Für 2018 ist eine Steigerung von 2,4% vorgesehen.

Der 190 Seiten umfassende Jahresbericht 2017 ist ab 05.04.2017, 09.30 Uhr im Internet unter www.orh.bayern.de abrufbar; dort stehen auch die Jahresberichte der vergangenen Jahre und deren Umsetzung sowie weitere Informationen bereit.

Zahlreiche der insgesamt 17 Beiträge zu Einzelfällen befassen sich im Jahresbericht 2017 mit Förderungen und Zuwendungsprogrammen. Beispielsweise werden folgende Themen behandelt:

Ohne Einnahmen keine Ausgaben. Der Jahresbericht behandelt daher folgende Punkte aus dem Bereich der Steuerverwaltung:

Folgende Beiträge befassen sich mit dem Ausgabeverhalten des Staates bei Einzelprojekten:

Weitere Einzelbeiträge aus dem ORH-Bericht 2017 sind:

Der BayORH ist eine gegenüber der Staatsregierung selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde. Er prüft durch seine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Der BayORH unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob die einschlägigen Vorschriften beachtet worden sind und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der BayORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.

BayORH, Pressemitteilung v. 05.04.2017

Red. Hinweis: BayORH-Bericht 2017 mit Kurzfassungen