Gesetzgebung

BMUB: Mehr Klagerechte für Umweltverbände

Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften verabschiedet. Das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgeschlagene Gesetzespaket setzt Vorgaben des Europa- und Völkerrechts im Bereich des umweltrechtlichen Rechtsschutzes um. Damit erhalten Umweltverbände mehr Klagerechte.

Bundesumweltministerin Hendricks:

„Unser Gesetz macht staatliches Handeln transparenter und sorgt dafür, dass das geltende Umweltrecht noch breiter umgesetzt werden kann. Dank der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes können wir auf EU- und UN-Ebene unsere internationale Zusammenarbeit im Umweltbereich als verlässlicher und vertragstreuer Partner fortsetzen.“

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Behörden, Vorhaben- und Planungsträger, Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit, welche staatlichen Entscheidungen in welcher Form und in welcher Frist gerichtlich überprüfbar sind. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverbandsklage können Umweltvereinigungen künftig bei mehr Entscheidungen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen.

Außerdem entfällt bei Rechtsbehelfen gegen Zulassungsentscheidungen für UVP-pflichtige Vorhaben und bestimmte Industrieanlagen die „materielle Präklusion“. Einwendungen vor Gericht, die nicht schon im Genehmigungsverfahren vorgebracht worden waren, dürfen nicht mehr ausgeschlossen werden. Möglich bleibt ein Ausschluss von Einwendungen aber dann, wenn deren erstmalige Geltendmachung im Gerichtsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.

Der EuGH (Urt. v. 15.10.2015) und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention (Beschl. v. 02.07.2014) hatten beanstandet, dass die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten nicht vollumfänglich den europäischen bzw. internationalen Vorgaben genügten.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Weitere Informationen Thema Umweltrecht, zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und zur Aarhus-Konvention finden Sie unter: www.bmub.bund.de/P881/

BMUB, Pressemitteilung v. 28.04.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben.

  • Gesetzentwurf BT-Drs. 18/9526 und BT-Drs. 18/9909 (Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/12146 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen; Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/12146 Buchstabe b (Entschließung annehmen) angenommen; Entschließungsantrag BT-Drs. 18/12160 abgelehnt; Entschließungsantrag BT-Drs. 18/12161 abgelehnt.
  • Vorgang im DIP: hier.
  • Erster Durchgang im Bundesrat: hier.