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BVerwG: Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Dienstgericht

Sachgebiete: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Urt. v. 04.05.2017 – BVerwG 2 C 45.16 / Weitere Schlagworte: Amtswissen; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Hintergrundberatung; of Counsel

Leitsätze:

  1. Anzeige

    Das Auftreten eines in den Ruhestand versetzten Richters als Rechtsanwalt vor dem Gericht, an dem er zuvor tätig war, begründet die Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange und rechtfertigt es, ihm diese Tätigkeit für eine Übergangszeit zu untersagen.

  2. Die für eine Untersagungsverfügung erforderliche Besorgnis liegt nur bei einer nach außen erkennbaren Tätigkeit als Prozessbevollmächtigter vor. Hintergrundberatungen oder andere „of counsel“-Aktivitäten dürfen nicht untersagt werden.