Wie aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD) hervorgeht, laufen derzeit im StMI Vorbereitungen, um das Beleihungsmodell einzuführen.
Zu den bisherigen Ansätzen zur Entlastung der Polizei bei Transportbegleitungen (u.a. Modell „Verwaltungshelfer“) vgl. hier.
AnzeigeDie Beleihung und die damit verbundene Übertragung von Hoheitsrechten auf Privatpersonen bedarf im ersten Schritt einer bundesgesetzlichen Grundlage. § 6 Abs. 7 StVG ermächtigt das BMVI seit Dezember 2016 zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung. An dieser arbeite das BMVI derzeit. Dem müssen sich im dritten Schritt landesrechtliche Regelungen anschließen, bspw. zu den Zuständigkeiten, zur Gewinnung von privaten Transportbegleitern, zu deren Ausbildung und zu deren Überwachung. Diese unterliegen ebenfalls dem Gesetzesvorbehalt.
- Weitere Informationen: LT-Drs. 17/15869 v. 05.05.2017
(koh)