Gesetzgebung

StMJ: Justizminister Bausback begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform des Straftatbestandes des Wohnungseinbruchdiebstahls

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback erklärte nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform des Straftatbestandes des Wohnungseinbruchdiebstahls: „Endlich wird das Gesetz, was die Opfer empfinden: Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist ein Verbrechen. Denn solche Taten sind besonders schwerwiegende Eingriffe in den privatesten Lebensbereich der Opfer und erschüttern das Sicherheitsgefühl bis ins Mark. Und was mir besonders wichtig ist: Durch den Gesetzentwurf wird das Handwerkszeug unserer Staatsanwälte für eine effektive Strafverfolgung endlich verbessert. So können mehr Taten aufgeklärt und mehr Täter eingesperrt und abgeschreckt werden! Ich bin sehr froh, dass vieles von dem, worauf ich schon seit Jahren hinweise, nun umgesetzt wird.“

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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht für Wohnungseinbruchdiebstahl künftig eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, bislang sind es sechs Monate bis zehn Jahre. Der bisher für minderschwere Fälle vorgesehene Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahre, soll zukünftig entfallen. Zudem werden die Möglichkeiten für Zugriffe auf Verkehrs- und Standortdaten erweitert.

StMJ, Pressemitteilung v. 19.05.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Wohnungseinbruchdiebstahl, BT-Drs. 18/12359 (Beschluss: Überweisung)

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