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BVerwG: Dr. Richard Häußler neuer Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht

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Mit Wirkung vom heutigen Tag wurde der Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Richard Häußler zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt.

Herr Dr. Häußler wurde 1962 in Ulm geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann er im Februar 1993 seine richterliche Tätigkeit am Bayerischen VG Augsburg. Im selben Jahr promovierte ihn die Julius-Maximilians-Universität Würzburg zum Doktor der Rechte. Ab Mai 1995 war er mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG tätig. Anschließend arbeitete Herr Dr. Häußler beim Landratsamt Augsburg sowie bei der Regierung von Schwaben. Im September 2007 wurde er unter Ernennung zum Richter am Verwaltungsgerichtshof an den BayVGH versetzt.

Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im August 2010 gehörte Herr Dr. Häußler zunächst dem u.a. für das Fürsorgerecht, das Schwerbehinderten-, Mutterschutz-, Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht sowie das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 5. Revisionssenat an. Ab Juli 2014 war er Mitglied des 10. Revisionssenats. Dieser ist u.a. für das Kommunalrecht, das Recht der freien Berufe, das Kammerrecht und das Subventionsrecht zuständig. Ab Januar 2017 war Herr Dr. Häußler zugleich Mitglied des 8. Revisionssenats, der u.a. für das Recht zur Regelung offener Vermögensfragen, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig ist. Neben seiner richterlichen Tätigkeit nahm er mehrere Jahre die Aufgaben des Präsidialrichters wahr.

Das Präsidium des BVerwG hat Herrn Dr. Häußler den Vorsitz der für die Verfahren nach der Wehrdisziplinar- und Wehrbeschwerdeordnung zuständigen Wehrdienstsenate übertragen.

BVerwG, Pressemitteilung v. 23.05.2017