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BayVGH: Rundfunkbeitragpflicht einer mehreren Zwecken dienenden Betriebsstätte

Sachgebiete: Presse-, Rundfunk-, Medienrecht; Abgabenrecht / BayVGH, Urt. v. 31.05.2017 – 7 B 16.473 / Weitere Schlagworte: Betriebsstätte zu gottesdienstlichen Zwecken; „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ / Landesrechtliche Normen: RBStV

Leitsatz:

Gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV entfällt die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags nur dann, wenn eine Betriebsstätte ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist und regelmäßig entsprechend genutzt wird. Eine Betriebsstätte, die gleichzeitig mehreren, unterschiedlichen Zwecken dient und in der nur gelegentlich Gottesdienste abgehalten werden, erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

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