Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BVerwG, Urt. v. 01.06.2017 – BVerwG 1 C 16.16
Leitsatz:
AnzeigeBeruhte der Aufenthalt eines Einbürgerungsbewerbers im Inland zeitweise auf einer Täuschung über seine Identität oder sonstige aufenthaltsrechtlich beachtliche Umstände, kommt es für den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 10 Abs. 1 StAG und die dabei rückblickend zu treffende Prognose maßgeblich darauf an, wie sich die Ausländerbehörde verhalten hätte, wenn sie von der Täuschung Kenntnis gehabt hätte (hypothetische ex ante-Prognose). Dabei ist bei anerkannten Flüchtlingen die Bindungswirkung des § 6 AsylG zu beachten.
- Zum Volltext
- Zur Pressemitteilung
- Zur Vorinstanz (BayVGH, Urt. v. 20.04.2016 – 5 B 15.2106)
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport