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BVerwG: Einbürgerung scheitert nicht an Identitätstäuschung, wenn Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BVerwG, Urt. v. 01.06.2017 – BVerwG 1 C 16.16

Leitsatz:

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Beruhte der Aufenthalt eines Einbürgerungsbewerbers im Inland zeitweise auf einer Täuschung über seine Identität oder sonstige aufenthaltsrechtlich beachtliche Umstände, kommt es für den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 10 Abs. 1 StAG und die dabei rückblickend zu treffende Prognose maßgeblich darauf an, wie sich die Ausländerbehörde verhalten hätte, wenn sie von der Täuschung Kenntnis gehabt hätte (hypothetische ex ante-Prognose). Dabei ist bei anerkannten Flüchtlingen die Bindungswirkung des § 6 AsylG zu beachten.