Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und weiterer Rechtsvorschriften – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/17471 v. 22.06.2017). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Den Änderungen liegt der Antrag auf LT-Drs. 17/16727 zu Grunde. Diese betreffen einerseits das BayStrWG, andererseits die BayBO.

Die Änderungen sehen zum einen vor, die Risikoprüfung von Straßenbauvorhaben, die in der Nachbarschaft von Störfallbetrieben zu liegen kommen, nicht auf alle Straßenklassen anzuwenden, sondern nur auf Staats-, Kreis-, Gemeindeverbindungs- und Ortsstraßen.

Des Weiteren sind in Umsetzung eines EuGH-Urteils v. 24.11.2016 (C-645/15) nun auch Änderungen von Art. 37 BayStrWG (UVP) vorgesehen. Das Urteil des EuGH erfordere eine Anpassung des Art. 37 BayStrWG im Hinblick auf die UVP-Pflicht für Schnellstraßen im Sinn des genannten EuGH-Urteils, so die Antragsbegründung. Eine solche Schnellstraße liege vor, wenn sie der Begriffsbestimmung des Europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs vom 15.11.1975 entspreche; auch innerörtliche Straßen könnten demnach Schnellstraßen sein.

Die Änderungen der BayBO betreffen den neu einzufügenden Art. 66a BayBO (Beteiligung der Öffentlichkeit). Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird nun für alle Sonderbauten i.S.d. Art. 2 Abs. 4 Nr. 9 (Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zweck der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist) vorgesehen (zuvor nur für die in Art. 2 Abs. 4 Nr. 9 c erwähnten Sonderbauten).

  • Zur näheren Begründung der einzelnen Änderungen vgl. die LT-Drs. 17/16727 v. 22.06.2017.

Der endberatende Ausschuss hat Zustimmung mit der Maßgabe empfohlen, dass das Gesetz am 01.08.2017 in Kraft tritt und mit Ablauf des Vortages das GwG-Zuständigkeitsgesetz (GwGZustG) und die GwG-Zuständigkeitsverordnung (GwGZustV) außer Kraft.

Weitere Informationen

  • Stichworte zum Gesetzentwurf: Anpassung des Straßen- und des Baurechts an die Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie zu den Informations- und Beteiligungsrechten der Öffentlichkeit (vgl. zur Europa- und Bundesebene auch hier und hier); Planfeststellungsverfahren; Änderung BayStrWG, BayBO; Erweiterung ZustV: Durchführung des Geldwäschegesetzes (neuer § 8a); Außerkrafttreten des GwG-Zuständigkeitsgesetzes und der GwG-Zuständigkeitsverordnung.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)