Gesetzgebung

BMUB: Ministerin fordert gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern für sozialen Wohnungsbau

Im vergangenen Jahr wurden 24.550 neue Sozialwohnungen errichtet. Das geht aus einem Bericht über die Verwendung der Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung hervor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks beschlossen hat. Damit ist die Zahl neuer Sozialwohnungen im Vergleich zum Vorjahr um knapp 70% gestiegen.

Hendricks: „Nachdem der soziale Wohnungsbau jahrelang missachtet wurde, haben wir mit der Erhöhung der Bundesmittel eine Trendwende eingeleitet. Diesen Weg müssen wir jetzt weitergehen, denn der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen ist riesig. Einige Länder sind schnell aufgewacht und haben umgesteuert, andere müssen noch mehr tun. Ich erwarte, dass alle Länder sich an ihre Zusage halten und die Bundesmittel ausschließlich für den sozialen Wohnungsbau einsetzen. Dann können wir in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg von neuen Sozialwohnungen rechnen.“

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Im Jahr 2016 hatte die Bundesregierung die Zuweisungen an die Länder für die soziale Wohnraumförderung von gut € 500 Mio. auf € 1 Mrd. verdoppelt. Für die Jahre 2017 und 2018 stellt die Bundesregierung mit € 1,5 Mrd. sogar die dreifache Menge zur Verfügung. Die Bauminister der Länder haben im Gegenzug zugesagt, die Mittel zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt und darüber zu berichten.

2016 wurden deutschlandweit mit den Geldern des Bundes und den Summen, die die Länder nach eigenen Angaben in die Hand genommen haben, insgesamt 62.000 Neubau-, Modernisierungs- und Eigentumsmaßnahmen in der sozialen Wohnraumförderung angestoßen. Neben dem Neubau von 24.550 Sozialwohnungen wurden rund 22.000 Sozialmietwohnungen energetisch oder altengerecht modernisiert. Dazu kommen knapp 15.000 Eigen-tumsmaßnahmen für anspruchsberechtigte Familien.

Für die Zeit nach 2019 verbietet das Grundgesetz eine weitere Bundesförderung.

Hendricks: „Wir brauchen in den nächsten Jahren 80.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr. Dafür müssen wir noch viel mehr Geld in die Hand nehmen und die Verantwortlichkeiten neu verteilen. Die Länder können diese große gesellschaftliche Aufgabe nicht alleine stemmen. Die soziale Wohnraumförderung gehört in die Verantwortung von Bund und Ländern. Wir benötigen darum eine Grundgesetzänderung, die auch nach 2019 ein Engagement des Bundes ermöglicht. Dabei muss klar sein: Wenn der Bund sich dauerhaft beteiligt, muss das Geld zweckgebunden dort eingesetzt werden, wo der Mangel an bezahlbaren Wohnungen am größten ist.“

Den Bericht inklusive einer Bundesländer-Übersicht finden Sie unter: www.bmub.bund.de/N54266/

BMUB, Pressemitteilung v. 28.06.2017