Gesetzgebung

Landtag: 111. Plenum (27.09.2017) – behandelte Gesetzentwürfe und Staatsverträge

©pixelkorn - stock.adobe.com

Drei hochschulrechtliche Vorhaben der Staatsregierung wurden in Erster Lesung behandelt: zwei Änderungen des BayHSchG (zum einen betreffend die Hochschulstatistik, zum anderen betreffend die gesetzliche Übernahme bewährter Regelungen aus den sog. Abweichungsverordnungen) sowie der Antrag auf Zustimmung zum Studienakkreditierungsstaatsvertag. Des Weiteren wurden in Erster Lesung behandelt: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Sudetendeutschen Stiftung“ und Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG und AVBaySchFG). Darüber hinaus stand ein Gesetzentwurf (Freie Wähler) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern – „Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung verankern“ auf der Tagesordnung. Abgelehnt wurden zwei Gesetzentwürfe (SPD und Freie Wähler) zur Änderung des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes. Das nächste Plenum (112.) findet laut Sitzungsplan am 12.10.2017 statt.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurde behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen:

nach Aussprache: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG), LT-Drs. 17/17858

  • Stichworte: Novellierung des HStatG des Bundes; neue Datenerhebungen, insbes. zu Promovierenden und zu Merkmalen, die vor allem auch die internationale Studierendenmobilität besser abbilden sollen; Anpassung des bayerischen Landesrechts; Klarstellung, dass die staatliche Anerkennung als nichtstaatliche Hochschule nur erteilt werden kann, wenn ihre Studiengänge akkreditiert sind.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

nach Aussprache: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG), LT-Drs. 17/18161

  • Stichworte: Gesetzliche Übernahme bewährter Regelungen aus den sog. Abweichungsverordnungen einzelner Hochschulen, u.a. zur Hochschulleitung, zum Senat, zum Hochschulrat und zur Studierendenvertretung; Anpassungsbedarf in den Grundordnungen der Hochschulen; Inkrafttreten des Gesetzes am 01.07.2018.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

nach Aussprache: Gesetzentwurf (Freie Wähler) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern – „Klimaschutz in der Bayerischen Verfassung verankern“, LT-Drs. 17/18211

  • Stichworte: Ergänzung von Art. 141 Abs. 1 Satz 4 BV (die Worte „und Luft“ werden durch die Worte „Luft und Klima“ ersetzt)
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) und der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG), LT-Drs. 17/18162

  • Stichworte: Änderungen bei der Finanzierung nichtstaatlicher Gymnasien, Realschulen, Schulen des Zweiten Bildungswegs und Freier Waldorfschulen (Personalkostenzuschuss, Versorgungszuschuss, Kollegstufenzuschlag) sowie bei den Förderschulen in Sachen Heimkostenzuschüsse (Beschränkung des Anwendungsbereichs, gesetzliche Nachrangregelung) und Lernmittelfreiheit (Verwendbarkeit des Zuschusses wird erweitert).
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Sudetendeutschen Stiftung“, LT-Drs. 17/18213

  • Stichworte: Übertragung der Stiftungsaufsicht vom StMAS auf die Regierung von Oberbayern. Hintergrund ist die voraussichtlich zum 01.08.2018 erfolgende Inbetriebnahme des Sudetendeutschen Museums, das staatlicherseits durch eine Projektförderung an den Betreiber, die Sudetendeutsche Stiftung, unterstützt werden soll. Die Projektförderung wird aus dem Haushalt des StMAS ausgereicht. Damit das StMAS künftig nicht sowohl Fördergeldgeber als auch Stiftungsaufsicht ist, wird die Stiftungsaufsicht auf die Regierung von Oberbayern verlagert. Des Weiteren wird das Gesetz umbenannt: Aus dem Gesetz über die Errichtung der „Sudetendeutschen Stiftung“ wird das Gesetz über die Sudetendeutsche Stiftung (SudetStG).
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertag), LT-Drs. 17/17859

  • Stichworte: Qualitätssicherung; Grundlagen und Maßstäbe; Verfahren; Studienakkreditierungsverordnung; Stiftung Akkreditierungsrat; Stiftungsvermögen, Gebühren; Satzung; Geschäftsordnung; Organe der Stiftung; Akkreditierungsrat; Vorstand; Stiftungsrat; Geschäftsstelle der Stiftung; Wirtschaftsführung, Rechnungslegung; Aufsicht; Evaluation; Übergangsvorschriften; Berufsakademien; Kirchenverträge; Schlussvorschriften
  • Zum Staatsvertrag bzw. Antrag (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Zweite Lesung

In Zweiter Lesung wurden beraten und nach Aussprache abgelehnt:

Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (SchKfrG), LT-Drs. 17/15339

  • Stichworte: teilweise Kostenerstattung für Beförderung zur nicht nächstgelegenen Schule (Änderung von Art. 3 Abs. 2); Befreiung von der Selbstbeteiligung bis zur Höhe der Familienbelastungsgrenze für Schüler ab der 11. Klasse (neuer Art. 3 Abs. 3)
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Gesetzentwurf (Freie Wähler) zur Änderung des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (SchKfrG), LT-Drs. 17/15426

  • Stichworte: Beteiligung des Aufgabenträgers an den Beförderungskosten zur nicht nächstgelegenen Schule; Änderung von Art. 3 SchKfrG
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com