Gesetzgebung

Landtag: 114. Plenum (25.10.2017) – behandelte Gesetzentwürfe

Der Bayerische Landtag hat auf o.g. Sitzung das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) beschlossen, das Blindengeld künftig auch für hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen vorsieht. Weitere Gesetzentwürfe wurden nicht beraten. Die nächste Plenarsitzung (115.) findet laut Sitzungsplan am 09.11.2017 statt.

Zweite Lesung

In Zweiter Lesung wurde beraten und beschlossen:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG)

  • Stichworte: Blindengeld künftig auch für hochgradig sehbehinderte (mindestens € 176,- pro Monat) und taubsehbehinderte Menschen (mindestens € 352,- pro Monat); Ansprüche ab 01.01.2018.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com