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Staatskanzlei: Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Bayern

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Bayern erhält vom Bund zusätzlich mehr als € 293 Mio. für Investitionen in sanierungsbedürftige Schulen. Innen- und Bauminister Joachim Herrmann: „Bayern profitiert kräftig von der Erhöhung der Bundesmittel für den Kommunalinvestitionsförderungsfonds auf nunmehr sieben Milliarden Euro. Bayerns Schulen sind baulich bereits heute gut aufgestellt. Mit den zusätzlichen Bundesmitteln sind weitere Verbesserungen und Modernisierungen der Schulgebäude auch im Hinblick auf die Anforderungen der Digitalisierung möglich.“

Die zusätzlichen Mittel i.H.v. € 293 Mio. sollen allgemein- und berufsbildenden Schulen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden zugutekommen. Kommunen können die Fördermittel für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise auch für den Ersatzbau von Schulgebäuden einsetzen. Förderfähig sind weiter Investitionen zur Gewährleistung digitaler Anforderungen an Schulgebäude. Auch Schulsporthallen oder Mensen können von dem aufgestockten Bundesfonds profitieren. Der Ministerrat hat heute den Innenminister mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Förderrichtlinie für das „Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur“ beauftragt.

Bereits 2015 hatte der Bund mit dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds ein Sondervermögen i.H.v. € 3,5 Mrd. eingerichtet, um Investitionen finanzschwacher Kommunen zu fördern. Hier standen insbesondere die energetische Sanierung, der Barriereabbau und die Revitalisierung von innerörtlichen Leerständen im Fokus. Auf Bayern entfielen damals fast € 290 Mio. Der Freistaat legte zur Verwendung der Mittel das Kommunalinvestitionsprogramm auf. Fast 700 Projekte in Bayern erhielten anschließend einen Zuschlag. Damit sind die Mittel aus dem Jahr 2015 in Bayern bereits vollständig verplant.

Herrmann kündigte an, sich wie bereits im Jahr 2015 bei der Erstellung der Förderrichtlinie eng mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Behindertenverbänden abzustimmen.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 329 v. 28.11.2017 (Bericht aus der Kabinettssitzung)