Sachgebiete: Abgabenrecht; Presse-, Rundfunk-, Medienrecht; Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht / BVerwG, Urt. V. 27.09.2017 – 6 C 34.16 / (Landesrechtliche) Normen: RBStV
Leitsatz:
Die rundfunkbeitragsrechtliche Privilegierung gemeinnütziger Einrichtungen der Altenhilfe nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 RBStV dient dem legitimen Ziel einer (weiteren) Förderung der Gemeinnützigkeit. Sie ist nicht gleichheitswidrig, weil sich die hierdurch umverteilungsbedingt entstehenden Belastungen für die anderen Beitragsschuldner in engen Grenzen halten.
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- Vorinstanz: BayVGH, Urt. v. 18.04.2016 – 7 BV 15.960