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OLG Nürnberg: Städtische Zuwendungen an ein Alten- und Pflegeheim keine staatlichen Beihilfen i.S.d. Gemeinschaftsrechts

Sachgebiete: Kommunalrecht; Subventions- und Beihilfenrecht; Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht / OLG Nürnberg, Urt. v. 21.11.2017 – 3 U 134/17

Leitsatz:

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Zuwendungen einer kreisfreien Stadt an ein Alten-/Pflegeheim, das ein örtlich geprägtes Einzugsgebiet hat, Standardleistungen im Pflegebereich anbietet und dessen Bewohner nicht aus anderen Mitgliedstaaten, sondern nur aus der näheren Region stammen, stellen keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV dar. Es handelt sich um rein lokale Fördermaßnahmen ohne Auswirkungen auf den zwischenstaatlichen Handel.