Aktuelles

BayVGH: Verlegung und dauerhafter Verbleib eines Stolpersteins im Gehweg als Sondernutzung

Sachgebiete: Kommunalrecht; Straßen- und Wegerecht / BayVGH, Beschl. v. v. 15.12.2017 – 8 ZB 16.1806 / Landesrechtliche Normen: BayStrWG

Leitsätze:

  1. Die Verlegung und der dauerhafte Verbleib eines „Stolpersteins“ im Gehweg einer öffentlichen Straße stellen eine Sondernutzung im Sinn des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes dar.
  2. Der Gemeingebrauch an einer öffentlichen Straße wird beeinträchtigt, wenn die tatsächliche Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen oder nicht unerheblich erschwert wird.
Aufgrund umfangreicher Wartungsarbeiten steht Ihnen diese Seite am 14. und 15. November nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.