Aktuelles

BVerwG: Begriff des “Familienangehörigen” im FreizügG/EU

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 – BVerwG 1 C 34.16

Leitsatz:

Anzeige

“Familienangehörige” i.S.d. § 1 FreizügG/EU sind nur die in § 3 Abs. 2 FreizügG/EU genannten Personen. Bei den in § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU benannten Personen fallen Anwendungsbereich (§ 1 FreizügG/EU) und das Recht auf Einreise und Aufenthalt (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 FreizügG/EU) insoweit zusammen.

Aufgrund umfangreicher Wartungsarbeiten steht Ihnen diese Seite am 14. und 15. November nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.