Als einziges Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland herrscht in Bayern ein striktes Handyverbot an Schulen. Dies gilt von der Grund- bis zur Berufsschule unabhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern in ihrem Gesetzentwurf eine zeitgemäßere Regelung, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingeht. Kultusminister Ludwig Spaenle kündigte für das kommende Frühjahr einen Runden Tisch an, bei dem die bestehenden Regelungen unter die Lupe genommen werden sollen.
Thomas Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) forderte einen differenzierten Umgang der Handy-Problematik an den Schulen. Das Smartphone sei mittlerweile Teil unserer Lebenskultur, dessen Umgang erlernt werden müsse, so Gehring. Er stellt klar:
„Unser Gesetzentwurf bedeutet nicht die Abschaffung von Regeln, vielmehr müssen Schulen Regelungen schaffen wie das Handy gebraucht wird und wann es eingesetzt werden kann.“
Simone Strohmayr (SPD) sprach sich für eine Lockerung der derzeitigen Regelung aus: Zwar solle eine Nutzung von Smartphones in der Schule grundsätzlich per Gesetz untersagt bleiben, jedoch sieht der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vor, Ausnahmeregelungen für bspw. die Pausen aufzunehmen. Den Vorschlag der GRÜNEN, die Verantwortung für ein mögliches Handyverbot den Schulen zu überlassen, bezeichnete sie als „lebensfremd“.
„Unser Ziel ist eine vernünftige Reaktion auf die Veränderung der Technik“, erklärte Manfred Ländner (CSU) und verweist auf den von Kultusminister Spaenle angekündigten Runden Tisch im Frühjahr:
„Wir brauchen Regeln und müssen entsprechende Rahmenbedingungen für die Schulen bzw. die Schulleiter schaffen.“
Auch müsse man zwischen Berufsschule, Gymnasium und Grundschule unterscheiden, so Ländner.
Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) erklärte, die FREIEN WÄHLER werden auch an klaren, rechtlichen Regelungen festhalten:
„Ich halte es nicht für sinnvoll, das Schulforum zur Handynutzung zu befragen, weil wir dann möglicherweise einen zu schnellen Wechsel bekommen werden.“
Zielführender halte er es, vom grundsätzlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zur grundsätzlichen Erlaubnis mit Verbotsoption überzugehen.
Piazolo: „Dann ist im Einzelfall genau zu prüfen, wo ein Verbot sinnvoll ist und wo nicht“.
Im Landtag wird sich nun federführend der Bildungsausschuss mit dem Thema auseinandersetzen.
Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 07.02.2018 (von Sonja Schwarzmeier)