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Bayerischer Städtetag: Konzepte für das digitale Klassenzimmer – Gribl: Der Freistaat hat Mitverantwortung für die digitale Infrastruktur an Schulen

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„Der High-Tech-Standort Bayern baut ambitioniert an seiner digitalen Zukunft. Umso mehr trägt der Freistaat eine Mitverantwortung bei der dauerhaften Finanzierung einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur an Schulen“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl. Es geht nicht nur um die Anschaffung von Laptops, Tablets, interaktiven Whiteboards und Smartboards, sondern um die Einbettung in ein pädagogisches Gesamtkonzept.

Gribl: „Schüler und Lehrer brauchen moderne Geräte und Glasfasernetze in den Schulen, die Technologie muss dann auch pädagogisch sinnvoll im Unterricht zum Einsatz kommen. Die Digitalisierung des Unterrichtswesens ist mehr als die Weiterentwicklung von Kreide und grüner Tafel. Mit der Digitalisierung des Unterrichts wandelt sich die Pädagogik und damit die Ausbildung und Weiterbildung der Lehrerschaft. Bei der Digitalisierung geht es nicht um den kommunalen Sachaufwand, sondern um ein pädagogisches Gesamtkonzept, das auch Standards für die technische Ausstattung und die Systembetreuung umfassen muss.“

Dies braucht digitale Lern- und Lehrstrategien, die Qualifizierung der Lehrkräfte und den Zugriff auf geeignete Medien. Notwendig ist ein Gesamtkonzept zu IT-Ausstattung und IT-Anwendung an Schulen.

Gribl: „Es braucht ein Konzept mit einem Zeitplan und Zielvorgaben, damit Kinder an allen Schulen in allen Regionen Bayerns gleiche Chancen erhalten.“

Bei der Ausstattung der Schulen mit Informationstechnologie sind Bund, Freistaat und Kommunen gefordert. Der Freistaat muss dauerhaft die IT-Ausstattung der Schulen und ihren Betrieb mitfinanzieren.

Gribl: „Die Finanzierung dieser Zukunftsaufgabe darf nicht allein auf die Kommunen abgewälzt werden. Die Ausstattung der Schulen mit Informationstechnologie ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Der Freistaat steht besonders in der Pflicht. Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz stammt noch aus dem ,Kreidezeitalter‘, als Kreide und grüne Tafel die Grundausstattung in Schulen waren.“

Die Pädagogik hat sich mit den neuen digitalen Möglichkeiten weiterentwickelt. Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz muss an die Voraussetzungen des Internet- und Computerzeitalters angepasst werden. Der Bayerische Städtetag erwartet, dass sich Freistaat und Bund angemessen an den Kosten des Investitionsaufwands beteiligen. Darüber hinaus geht es um die laufenden Kosten für den Betrieb und Systembetreuung der IT-Ausstattung, die Kosten für die Wiederbeschaffung von Geräten und die Aktualisierung der Software. Fördermittel des Bundes dürfen nicht mit Fördermitteln des Freistaats verrechnet werden oder vom Freistaat einbehalten werden.

Der Bayerische Ministerrat hat im Rahmen eines Masterplans Bayern Digital II ein Investitionsprogramm beschlossen, das auch auf die digitale Bildung zielt. Darin sind etwa Glasfaseranschlüsse und 20.000 WLAN-Hotspots für alle bayerischen Schulen vorgesehen. Angestrebt wird die Einführung des digitalen Klassenzimmers an allen Schulen. Der Entwurf des Nachtragshaushalts 2018 sieht für die Digitalisierung im Schulbereich für die nächsten Jahre rd. € 160 Mio. vor (€ 100 Mio. für die Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen und Einführung des digitalen Klassenzimmers, € 35 Mio. für Fachunterrichtsräume an beruflichen Schulen, € 27 Mio. für Ausbildungsseminare und Seminarschulen). Der Freistaat hat bislang versäumt, das digitale Klassenzimmer in Förderrichtlinien zu definieren. Die kommunalen Spitzenverbände erwarten, dass der Freistaat Bayern dafür einen Rahmen vorgibt und seine finanzielle Mitverantwortung durch Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes umsetzt.

Gribl: „Bevor wir über Medienentwicklungspläne und Förderprogramme sprechen, muss für die Praxis an Schulen Klarheit über Standards und Schnittstellen herrschen. Nötig ist eine schlüssige Gesamtkonzeption. Die IT-Ausstattung von Schulen ist wegen des kurzen Lebenszyklus von Geräten und Software keine einmalige Investition. Ein befristetes Anschubprogramm zur Digitalisierung von Klassenzimmern kann nur ein erster Schritt sein, da die Austattung wegen des technologischen Fortschritts und der begrenzten Lebensdauer der Geräte eine Daueraufgabe ist. So ist die IT-Systembetreuung eine aufwändige Angelegenheit, die auf Dauer geschultes Personal benötigt. Das kostet Geld – nicht zuletzt aufgrund der hohen Folgekosten für Wartung und Wiederbeschaffung.“

Pressemitteilung des Bayerischen Städtetag v. 08.02.2018