Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/22995 v. 28.06.2018). Er hat Zustimmung empfohlen. Der Gesetzentwurf hat das Ziel, Schuldner- und Insolvenzberatung zusammenzuführen und die Aufgaben der Insolvenzordnung – außer der Anerkennung als geeignete Stellen – in den übertragenen Wirkungskreis der kreisfreien Gemeinden und Landkreise zu delegieren. Das Gesetz soll am 01.01.2019 in Kraft treten.
Weitere Informationen
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- Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)