Gesetzgebung

GVBl. (13/2018): Gesetz zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg verkündet

Das o.g. Gesetz v. 10.07.2018 wurde am 17.07.2018 verkündet (GVBl. S. 533). Es sieht insbesondere entsprechende Änderungen des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes (BayUniKlinG) sowie des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes (BayHZG) vor (Zulassung während des Aufbaus der Medizinischen Fakultät). Das Gesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft, teilweise auch zuvor.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)

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