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StMGP: Aufbau eines bayernweiten Krisendienstes für Menschen in psychischen Notlagen startet ab August – Hilfeteil des BayPschKHG tritt jetzt in Kraft

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Für Menschen in psychischen Notlagen wird ab August 2018 ein bayernweiter Krisendienst aufgebaut. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Montag hingewiesen. Huml erläuterte: „Der Hilfeteil des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) tritt am 1. August in Kraft. Das bedeutet einen großen Fortschritt für Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen. Wir stärken die Hilfen für Menschen in akuten psychischen Notlagen. Zugleich treiben wir die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen voran.“

Das neue Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz war am 11. Juli 2018 vom Landtag verabschiedet worden.

Die Ministerin unterstrich:

„Kernelement ist die Schaffung eines bayernweiten Krisendienstes für Menschen in psychischen Notlagen. Dabei handelt es sich um ein niedrigschwelliges psychosoziales Hilfeangebot, das es so bislang in keinem anderen Flächenland in Deutschland gibt. Der Aufbau der Krisendienste kann jetzt beginnen.“

Huml erläuterte:

„Die Krisendienste werden bei den Bezirken angesiedelt. Im Endausbau werden diese Dienste dann über eine zentrale Telefonnummer und rund um die Uhr für Menschen in psychischen Krisen und deren Angehörige erreichbar sein. Für den Betrieb der Leitstellen stellt der Freistaat jährlich bis zu acht Millionen Euro bereit. Die Kosten für die mobilen Krisenteams übernehmen die Bezirke. Für die hervorragende Zusammenarbeit mit den Bezirken bin ich sehr dankbar.“

Die Ministerin ergänzte:

„Mit dem neuen Gesetz werden auch die Rechtsstellung psychisch kranker Menschen, ihre Teilhabe an der Gesellschaft und ihre selbständige Lebensführung gestärkt. Dies wird etwa dadurch erreicht, dass wir die organisierte psychiatrische Selbsthilfe weiter aufwerten. Deren Vertreterinnen und Vertreter sind nun kraft Gesetzes an Entscheidungsprozessen der psychiatrischen Versorgungsplanung zu beteiligen.“

Huml fügte hinzu:

„Mit dem PsychKHG führen wir außerdem erstmals eine regelmäßige staatliche Psychiatrieberichterstattung in Bayern ein. Das bedeutet, dass die Staatsregierung dem Landtag alle drei Jahre über die Situation der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung in Bayern berichten wird. Auf dieser Grundlage können wir dann die psychiatrische Versorgung laufend und bedarfsorientiert weiterentwickeln.“

Pressemitteilung des StMGP Nr. 153 v. 30.07.2018

Redaktionelle Hinweise

Die Verkündung des BayPsychKHG im GVBl. steht noch aus (Stand 30.07.2018).

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.