Gesetzgebung

BMI: Umsetzung des Masterplans Migration geht weiter voran [Änderung AsylG]

Erste AnkER-Einrichtungen in Bayern eröffnet und Gesetzentwurf zu Mitwirkungspflichten im Widerrufsprüfverfahren [red. Hinweis: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des AsylG] im Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf des BMI zur Änderung des Asylgesetzes zur Regelung von Mitwirkungspflichten von Schutzberechtigten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren beschlossen. Neben der bereits bestehenden Mitwirkungspflicht für Asylbewerber im Asylantragsverfahren wird eine Mitwirkungspflicht des Schutzberechtigten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren gesetzlich statuiert. Bei einem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten kann das BAMF den Schutzberechtigten entweder mit den Mitteln des Verwaltungszwangs zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten anhalten oder, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, nach Aktenlage über den Widerruf oder die Rücknahme der Schutzberechtigung entscheiden. So kann eine fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigt werden.

Außerdem haben in Bayern mit den Standorten Manching, Bamberg, Donauwörth, Zirndorf, Regensburg, Deggendorf und Schweinfurt heute die ersten AnkER-Einrichtungen den Betrieb aufgenommen.

Hierzu erklärt BM Seehofer:

„Ich habe mit dem Masterplan meine Vorstellungen für Humanität und Ordnung in der Migrationspolitik vorgestellt und setze mich für eine zügige und entschlossene Umsetzung ein. Deshalb freue ich mich besonders, dass heute in Bayern die ersten AnkEREinrichtungen starten und wir uns im Kabinett einig sind, dass Schutzberechtigte bei der Überprüfung ihres Schutzstatus mitwirken müssen. Wir sorgen damit für mehr Ordnung und Sicherheit im Asylverfahren. Das sind zwei entscheidende Schritte auf unserem gemeinsamen Weg, auf den wir uns bereits im Koalitionsvertrag verständigt haben.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die regelmäßige Überprüfung, ob ein Schutzbedarf noch besteht, ins Leere läuft, wenn die Personen nicht zur Überprüfung erscheinen müssen. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, dass Schutzberechtigte verpflichtet werden, bei der Überprüfung der Entscheidung über den Fortbestand des Schutzbedarfs mitzuwirken. Insbesondere die Asylentscheidungen des BAMF aus den Jahren 2015 bis 2017 können so noch einmal gründlich überprüft werden. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Qualität im Asylverfahren.

Ich begrüße sehr, dass heute die ersten AnkER-Einrichtungen in Bayern als erstem Bundesland ihren Betrieb aufnehmen. Dadurch werden schnelle und sichere Asylverfahren ermöglicht. Ich bin zuversichtlich, dass andere Länder in Kürze folgen und die AnkER-Einrichtungen sich als Erfolgsmodell erweisen werden.“

Pressemitteilung des BMI v. 01.08.2018