Das o.g. Gesetz v. 31.07.2018 wurde am 07.08.2018 verkündet (GVBl. S. 662). Es tritt am 01.01.2019 in Kraft. Lediglich Art. 7 (Zuwendungen als Projektförderung) tritt am 01.01.2020 in Kraft. Das neue BayEbFöG löst das aus dem Jahre 1974 stammende „Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG)“ ab, das mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft tritt. Das neue BayEbFöG entspreche hinsichtlich Wortwahl, Aufbau und Systematik den Vorgaben eines modernen Fördergesetzes, in dessen Mittelpunkt die Fördervoraussetzungen und das Förderverfahren hinsichtlich der beiden Zuwendungsarten, nämlich der institutionellen Förderung und der Projektförderung, stehen, so die Begründung zum Gesetzentwurf.
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(koh)