Der Ministerrat hat heute beschlossen, eine Initiative in den Bundesrat einzubringen, um in ausgewählten, nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken wieder einen verpflichtenden Meisterbrief einzuführen.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder:
„Das Handwerk boomt. Viele Firmen suchen Fachkräfte und wollen mehr ausbilden. Wir unterstützen das Handwerk, indem wir den Meisterbrief stärker machen. Denn mehr Fachkräfte bekommen wir in erster Linie durch mehr Ausbildung und indem wir die Attraktivität von Handwerksberufen gegenüber zum Beispiel akademischen Berufen stärken. Dafür ist die Stärkung des Meisterbriefs der richtige Weg.“
Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer betonte:
„Das deutsche Handwerk steht über nationale Grenzen hinweg für höchste Qualität. Der Meisterbrief bürgt für die Qualität des Handwerks und der dualen Ausbildung, mit der sich unsere Handwerker qualifizieren. Der Meisterbrief ist unabdingbar, um die Qualität im Handwerk und damit auch den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Außerdem sichert der Meisterbrief den Fortbestand der dualen Handwerksausbildung, um die wir in vielen Staaten rund um die Welt beneidet werden.“
Um den Meisterbrief zu stärken, wird Bayern auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken einbringen. In dem Antrag wird die Bundesregierung gebeten, in allen Handwerken, bei denen es fachlich geboten und rechtlich möglich ist, den verpflichtenden Meisterbrief wiedereinzuführen.
Durch die Handwerksrechtsnovelle 2004 waren 53 zuvor zulassungspflichtige in zulassungsfreie Handwerke umgewandelt worden. Seitdem brauchen zum Beispiel Fliesenleger oder Uhrmacher für die Gründung eines Handwerksbetriebs keine Meisterprüfung mehr. Als Folge sind die Ausbildungszahlen in diesen Handwerksberufen rückläufig. Aber gerade im Handwerk besteht ein zunehmender Fachkräftebedarf. Der Meisterbrief ist ein entscheidender Anreiz, ein Handwerk zu erlernen. Er stärkt die Qualität und Leistungsfähigkeit von Handwerksbetrieben.
Pressemitteilung der StK Nr. 206a v. 18.09.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)