Gesetzgebung

StK: Ministerrat bringt weitere Verbesserungen in der Pflege auf den Weg [gesetzl. Pflegeplatzgarantie]

Der Ministerrat hat bei seiner heutigen Schwerpunkt-Sitzung zu den Themen Gesundheit und Pflege weitere Verbesserungen in der Pflege auf den Weg gebracht. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Wir haben heute beschlossen, binnen fünf Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 in Bayern zu schaffen. Damit geben wir den Menschen Sicherheit, die sich fragen, wer sie einmal versorgen wird, wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist. Damit wir den wachsenden Bedarf an guter Pflege schultern können, startet Bayern ein eigenes Aktionsprogramm gegen Fachkräftemangel und für mehr Fachkräfte in der Pflege. All das bringen wir auf den Weg, damit jeder und jede in Würde alt werden kann.“

Gesundheitsministerin Melanie Huml erläuterte:

„Mit der Pflegeplatzgarantie bauen wir die Unterstützung für Pflegebedürftige in Bayern deutlich aus und schaffen zukunftsfähige Strukturen für eine Gesellschaft mit mehr pflegebedürftigen Menschen. Unser Konzept sorgt außerdem für mehr Teilhabemöglichkeiten der rund 240.000 Menschen in Bayern mit Demenz und ihrer Angehörigen am gesellschaftlichen Leben. Durch ein kommunales Initiativrecht für die Errichtung von Pflegestützpunkten stärken wir außerdem die Rolle der Kommunen in der Pflege. Mit all diesen Maßnahmen, mit dem beschlossenen Ausbau der Pflegeplätze in Bayern und mit dem Landespflegegeld verbessern wir die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.“

Pflegeplatzgarantie

Mit Schaffung der Pflegeplatzgarantie entsteht ein einklagbarer konkreter Anspruch auf Vermittlung eines Pflegeplatzes für ältere und jüngere Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 . Es wird sichergestellt, dass eine Betreuung und Versorgung im Heim möglich ist, wenn die häusliche Pflege nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Gesetzentwurf soll Anfang der kommenden Legislaturperiode in den Bayerischen Landtag eingebracht und in enger Abstimmung mit den Kommunen und den Leistungserbringern umgesetzt werden.

Für die Kommunen ist eine Übergangsfrist ab Verabschiedung des Gesetzes vorgesehen. Denn für die Schaffung einer ausreichenden Anzahl an Pflegeplätzen sind die Kommunen zuständig. Die bisherige Hinwirkungsverpflichtung soll per Gesetz in eine Sicherstellungspflicht umgewandelt werden. Neu hinzu kommt ein kommunaler Ansprechpartner für die Vermittlung von Pflegeplätzen. Die Ausweitung der kommunalen Aufgaben wird für die Kommunen Kosten verursachen, die im Rahmen des Konnexitätsprinzips vom Freistaat Bayern zu tragen sind. In welcher Höhe Kosten anfallen werden, soll mittels eines Gutachtens geklärt werden.

Aktionsprogramm Fachkräfte

Das Bayerische Aktionsprogramm gegen den Fachkräftemangel und mehr Fachkräfte in der Altenpflege ergänzt die vom Bund beschlossenen Maßnahmen auf diesem Gebiet. Geplant sind unter anderem verstärkte Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung in der Pflege. Weitere Maßnahme ist ein IT-Programm zur Koordinierung der Einsätze im Rahmen der Pflege-Ausbildung. Außerdem soll es eine „Ombudsperson“ für die Belange Auszubildender in der Pflege geben, um Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Auch wird die hospizliche und palliativmedizinische Versorgung in stationären Einrichtungen der Pflege gestärkt, was auch zu einer Entlastung der Pflegekräfte beitragen wird.

Ausbau Pflegeplätze und Stärkung der Kommunen

Der Ministerrat hat den als Teil des Pflege-Pakets im April 2018 beschlossenen Ausbau von 1.000 Pflegeplätzen jährlich konkretisiert: Gefördert werden Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze sowie vollstationäre Pflegeplätze. Projekte mit besonderen Konzepten sollen mit einer konzeptabhängigen Förderung nicht nur prioritär behandelt, sondern auch höher gefördert werden. Damit ist eine Abkehr vom klassischen Pflegeheim mit Dauerpflegeplätzen verbunden, also z.B. eine Öffnung ins Quartier etwa mit Tagespflegeplätzen, Tagesbetreuung, Mittagstisch und Begegnungsstätten. Insgesamt sollen dafür pro Jahr Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Pro Pflegeplatz ist eine Unterstützung von bis zu 90 % der Baukosten ab 2019 geplant. So können Träger mit einer Fördersumme von bis zu 60.000 Euro je Pflegeplatz rechnen.

Ein weiterer Baustein ist die Stärkung der Rolle der Kommunen. Dazu nutzt Bayern Gestaltungsmöglichkeiten, die den Bundesländern im Dritten Pflegestärkungsgesetz eröffnet wurden. Kernstück ist ein kommunales Initiativrecht für die Errichtung von Pflegestützpunkten zur Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige vor Ort. Dies soll von einem Förderprogramm für den Ausbau von Pflegestützpunkten in den Kommunen begleitet werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, Pflegekonferenzen auf Landkreisebene zu ermöglichen, Empfehlungen zur Pflegestrukturplanung zu erarbeiten und einen sogenannten Sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss u.a. zu Fragen der Verzahnung von Versorgungsangeboten einzurichten.

Die Staatsregierung wird außerdem die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu Demenz ausbauen. Ziel ist es, dass die rund 240.000 Betroffenen in Bayern und ihre Angehörigen im direkten Lebensumfeld die Unterstützung bekommen, die sie benötigen.

Pressemitteilung der StK Nr. 206 v. 18.09.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)