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FMBl. (15/2018): Wichtiger Hinweis zur Bekanntgabe im Amtsblatt ab dem Jahr 2019

Ab 1. Januar 2019 werden die vier bestehenden Amts- und Ministerialblätter (AllMBl., JMBl., FMBl. und KWMBl.) durch das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) ersetzt. Das BayMBl. wird elektronisch als Amtsblatt der Bayerischen Staatsregierung geführt und ist für jedermann kostenfrei auf der Verkündungsplattform Bayern unter https://www.verkuendung-bayern.de/ verfügbar. Die ab 2009 bis Ende 2018 herausgegebenen Amts- und Ministerialblätter bleiben auf der Verkündungsplattform dauerhaft kostenlos abrufbar. Das Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) bleibt von dieser Umstellung unberührt.

  • Weitere Informationen: hier.

Quelle: FMBl. Nr. 15 v. 16.11.2018, S. 177

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