Gesetzgebung

StMFH: Über 3,9 Mrd. EUR für Bayerische Kommunen – Schlüsselzuweisungen 2019 auf Rekordniveau

„Dieses Jahr steigen die Schlüsselzuweisungen auf ein neues Rekordniveau von über 3,9 Milliarden Euro an“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Donnerstag (14.2.) anlässlich der Bekanntgabe der Schlüsselzuweisungen an die bayerischen Kommunen mit. Dies ist ein Plus von über 240 Millionen Euro bzw. 6,6 Prozent gegenüber 2018. Die kreisfreien Städte erhalten 921 Millionen Euro, die kreisangehörigen Gemeinden 1,58 Milliarden Euro und die Landkreise 1,41 Milliarden Euro.

Die Schlüsselzuweisungen sind die größte Einzelposition und Kernleistung im kommunalen Finanzausgleich. Sie stärken die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen und mildern Unterschiede in der Steuerkraft ab. Gemeinden mit geringeren eigenen Steuereinnahmen erhalten höhere Schlüsselzuweisungen als finanzstärkere Gemeinden.

„Damit tragen die Schlüsselzuweisungen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern bei“, erläuterte Füracker weiter.

Die Gemeinden und Landkreise können über die Verwendung der Schlüsselzuweisungen im Rahmen ihrer Aufgaben eigenverantwortlich und frei entscheiden.

Am 12. Februar hat der Ministerrat die Entwürfe des Doppelhaushalts 2019/2020 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2019 beschlossen. Vorbehaltlich der abschließenden Beratungen im Bayerischen Landtag steigt der kommunale Finanzausgleich 2019 danach auf einen neuen Höchststand von insgesamt 9,97 Milliarden Euro. Ein Schwerpunkt im kommunalen Finanzausgleich 2019 ist neben höheren Schlüsselzuweisungen die Stärkung der Investitionen. So werden unter anderem die Fördermittel für den kommunalen Hochbau, insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen, um 10 Prozent auf 550 Millionen Euro erhöht. Auch die Mittel für den kommunalen Straßenbau und den Öffentlichen Personennahverkehr werden angehoben. Daneben werden die bayerischen Kommunen nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge u. a. durch neue Straßenausbaupauschalen unterstützt.

„Der Freistaat bleibt verlässlicher Partner an der Seite seiner Kommunen“, betonte der Finanz- und Heimatminister abschließend.

Pressemitteilung des StMFH Nr. 23 v. 14.02.2019