Die Bayerische Polizei investiert kräftig in die Digitalisierung: Das Programm ‚Bayern Digital‘ der Bayerischen Staatsregierung sieht über einen Zeitraum von fünf Jahren rund 122 Millionen Euro für neue IT Technik und 86 neue IT-Mitarbeiter vor. „Mit unserem Konzept ‚Mobile Police‘ statten wir die Bayerische Polizei mit hochmoderner Ausrüstung und innovativer Technik aus“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
„Investitionen in dieser Größenordnung sind bundesweit einmalig und werden unserer Polizei über Jahre hinweg eine Spitzenstellung im Bereich der Digitalisierung sichern.“
Wie der Minister erläuterte, ist ‚Mobile Police‘ ein wichtiger Schritt in Richtung des digitalisierten Streifenwagens und des vollvernetzten Streifenpolizisten.
„Mit dem ortsunabhängigen Zugriff auf alle erforderlichen Informationen beschleunigen wir polizeiliche Arbeitsabläufe, entlasten unsere Einsatzkräfte und erhöhen ihre Präsenz weiter“, betonte Herrmann.
„Wir versprechen uns insbesondere eine wertvolle Unterstützung bei der Fahndung nach Kriminellen, der Suche nach Vermissten, dem Auffinden von Diebesgut und der Gefahrenabwehr.“
Wie Herrmann erläuterte, soll zukünftig jedes der rund 5.000 Einsatzfahrzeuge der Bayerischen Polizei über eine Vollausstattung mit Convertibles und Smartphones verfügen. Mittelfristig soll jeder Kollege und jede Kollegin ein eigenes dienstliches Smartphone besitzen. Die Basis bilden mehr als 5.000 Smartphones, rund 3.500 Notebooks und mehr als 1.200 Convertibles, die seit dem Jahreswechsel bereits im Einsatz sind beziehungsweise aktuell in das Polizeinetz integriert werden. Beispielsweise geht es um die mobile Personenidentifizierung mittels Fingerscan. Damit können Polizisten auf Streife innerhalb kurzer Zeit Personen online zweifelsfrei identifizieren, deren Fingerabdrücke bereits im ‚Automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystem‘ (AFIS) gespeichert sind.
„Mit Blick auf das elektronische Reiseinformations- und genehmigungssystem (ETIAS) der EU brauchen wir auch die Möglichkeit, Fingerabdrücke von jedem, der in den Schengenraum einreist, nehmen zu können, wie das in den USA gang und gäbe ist“, so der Minister.
Außerdem wird in Kürze auf dem dienstlichen Smartphone eine neue Personen-Abfrage-App freigeschaltet, mit der mobil alle relevanten polizeilichen Datenbanken genutzt werden können. Unter anderem lässt sich dadurch feststellen, ob die kontrollierte Person zur Fahndung ausgeschrieben ist. Bereits seit 2017 können bayerische Polizeibeamte einen sicheren Messenger-Dienst zur digitalen Übermittlung wichtiger Einsatzinformationen aller Art wie Ermittlungshinweise, Fotos und Einsatzbefehle nutzen. Zusätzlich steht den Beamten auf ihren Convertibles eine integrierte Auslese- und Kontrollsoftware zur Verfügung. Mit dieser können Lenk- und Ruhezeiten sowie die aufgezeichneten Geschwindigkeiten im gewerblichen Personen- und Schwerlastverkehr mobil überprüft werden.
„Mit dem Digitalfunk als primärem Kommunikationsmittel, dem mobilen Arbeitsplatz auf Notebooks und Convertibles, dem Smartphone und der Einbindung all dieser Geräte in die Einsatzfahrzeuge sind alle Facetten des polizeilichen Einsatzalltags abgedeckt“, fasste der Innenminister zusammen.
Laut Herrmann legt ‚Mobile Police‘ großen Wert auf bestmöglichen Datenschutz und höchstmögliche Datensicherheit:
„Deshalb setzen wir nur auf vollkommen sichere und zuverlässige Verfahren und Produkte.“
Alle polizeilichen Daten und Apps laufen in eigenen abgeschirmten Bereichen, strikt getrennt vom Smartphone. Eine eigene Datenhaltung findet auf den mobilen Geräten grundsätzlich nicht statt. Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel gerade kein Mobilfunkempfang vorhanden ist, werden Daten besonders geschützt zwischengespeichert.
„Außerdem verstärken wir die Sicherheitsmechanismen mit weiteren technischen und organisatorischen Vorkehrungen wie der Verschlüsselung der Datenhaltung und –übermittlung oder der biometrischen Erkennung der Zugriffsberechtigten“, ergänzte Herrmann.
Die Endgeräte seien damit mehrfach gegen eine unrechtmäßige Nutzung im Betrieb oder im Falle eines Verlustes geschützt. Zudem werden Apps und Infrastruktur durch weltweit anerkannte externe Spezialfirmen fortwährend auf mögliche Sicherheitslücken hin überprüft.
Pressemitteilung des StMI Nr. 68b v. 07.03.2019