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StK: Ministerrat baut Unterstützung für Wohnungs- und Obdachlose zielgerichtet weiter aus – Gründung der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern und Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“

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Die Bayerische Staatsregierung baut die Unterstützung für Wohnungs- und Obdachlose zielgerichtet weiter aus. Im Sommer 2019 wird dazu die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern gegründet. Die Stiftung soll als Verbrauchsstiftung Projekte fördern, die der Verbesserung der Situation der wohnungs- und obdachlosen Menschen in Bayern dienen. Die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern soll im Doppelhaushalt 2019/2020 mit insgesamt fünf Millionen Euro ausgestattet werden. Der Bedarf an Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen steigt. Gründe hierfür sind unter anderem die angespannte Lage am Wohnungsmarkt und das Bevölkerungswachstum.

Wichtige Instrumente des Freistaates zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit sind präventive Maßnahmen wie der soziale Wohnungsbau und das Wohngeld. Außerdem unterstützt das Sozialministerium die für die Obdachlosenhilfe zuständigen Kommunen unter anderem durch die finanzielle Förderung der Koordinierungsstellen Wohnungslosenhilfe und von Beratungs- und Präventionsangeboten. Zusätzlich wurde 2018 der Runde Tisch Obdachlosigkeit gegründet. Sein Ziel ist eine noch bessere Vernetzung und ein noch besserer Austausch von Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen, der Freien Wohlfahrtspflege und weiteren Experten der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe.

Begleitend zur Errichtung der Stiftung wird das Sozialministerium im Rahmen des Aktionsplans „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ die bereits bestehenden Förderungen weiter ausbauen. Geplant ist unter anderem die (auch personelle) Stärkung der Koordinierungsstellen Wohnungslosenhilfe, die Erweiterung der bereits bestehenden Modellprojektförderungen sowie die Überarbeitung und Aktualisierung der „Empfehlung für das Obdachlosenwesen“. Für den Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ sollen im Doppelhaushalt 2019/2020 jährlich 2,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 54 v. 26.03.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)