Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dr. Jürgen Kühling feiert am 27. April 2019 seinen 85. Geburtstag. Dr. Jürgen Kühling studierte Rechtswissenschaften in Freiburg, Göttingen, München und Rom. Nach der Promotion begann Dr. Jürgen Kühling 1965 seine berufliche Laufbahn in der Rechtsabteilung der Volkswagen AG in Wolfsburg. Kurz darauf wechselte er in die niedersächsische Justiz und war – bis auf eine einjährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am BVerwG – bis 1972 als Verwaltungsrichter in Hannover tätig. 1972 wurde Dr. Jürgen Kühling an das niedersächsische Justizministerium berufen, wo er sich der Reform der Juristenausbildung widmete. Im Jahr 1979 folgte die Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Dr. Jürgen Kühling wurde am 12. Juli 1989 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt und war bis zu seinem Ausscheiden am 23. Januar 2001 Mitglied des Ersten Senats. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Arbeitsrecht einschließlich der betrieblichen Altersversorgung sowie das Recht der Arbeitnehmerüberlassung und das Mutterschutzrecht.
Als Berichterstatter hat Dr. Jürgen Kühling eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen vorbereitet. Nur beispielhaft seien dabei die Entscheidungen zum Nachtarbeitsverbot für Frauen (BVerfGE 85, 191), zum Kurzarbeitergeld bei Regionalstreiks (BVerfGE 92, 365) und zur „Bennetton-Werbung“ (BVerfGE 102, 347) genannt.
Zum Ende seiner Amtszeit wurde Dr. Jürgen Kühling am 23. Januar 2001 vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet.
Der Jubilar lebt heute in Hamburg.
Pressemitteilung des BVerfG Nr. 31 v. 26.04.2019