Gesetzgebung

BMI: Wohngeldreform beschlossen – Kabinett bringt Dynamisierung des Wohngeldes auf den Weg

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, vorgelegten Gesetzentwurf zur Wohngeldreform („Wohngeldstärkungsgesetz“) beschlossen. Mit der Reform sollen die Reichweite und das Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben werden. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf – historisch erstmalig – eine Dynamisierung des Wohngeldes, die erstmalig ab 2022 greift.

Bundesinnenminister Horst Seehofer:

„Das Wohngeld ist eine der wichtigsten sozialen Leistungen der Wohnungspolitik. Mit der Reform tragen wir dazu bei, dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibt. Ich bin deshalb froh, dass wir seit der letzten Reform in 2016 das Wohngeld so schnell wie noch nie in den letzten 25 Jahren anpassen und mit der Dynamisierung seine Wirkung langfristig erhalten. Damit setzen wir eine weitere Schlüsselmaßnahme des Wohngipfels um.“

Im Einzelnen sieht die Reform folgende Regelungen vor:

  • Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation. Für einen 2-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, wird das Wohngeld von prognostizierten 145 Euro monatlich ohne Reform um ca. 30 Prozent auf 190 Euro monatlich mit Reform steigen.
  • Erhöhung der Reichweite des Wohngeldes. Mit der Wohngeldreform steigt die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von im Jahr 2020 erwarteten 480.000 Haushalten ohne Reform auf ca. 660.000 Haushalte. Darunter sind auch 25.000 Haushalte, die mit dem erhöhten Wohngeld nicht länger auf Leistungen aus den Grundsicherungssystemen – wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe – angewiesen sind. Außerdem sollen die Arbeitsanreize verbessert werden (zusätzliches Einkommen reduziert das Wohngeld künftig in geringerem Maße).
  • Regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge, bis zu denen die Miete bzw. Belastung (bei Wohnungseigentümern) berücksichtigt wird.
  • Neufestsetzung (Aktualisierung) der Mietenstufen für die Gemeinden und Kreise und Einführung einer neuen Mietenstufe VII, um höhere Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu berücksichtigen.
  • Anpassung des Wohngeldes an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung per Verordnung im Abstand von jeweils zwei Jahren um die Entlastungswirkung des Wohngeldes aufrechtzuerhalten.

Der Gesetzentwurf soll nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten werden, da das Wohngeld von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt wird. Die neuen Regelungen sollen am 01. Januar 2020 in Kraft treten. Insgesamt werden sich die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern nach der Reform im Jahr 2020 auf rund 1,2 Mrd. Euro belaufen.

Pressemitteilung des BMI v. 08.05.2019

Redaktioneller Hinweis

  • Zur Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände: hier.