Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bayerischen Ausländerbehörden zu einem Erfahrungsaustausch nach München eingeladen. Thema der Veranstaltung ist unter anderem die Entscheidungspraxis bei Arbeits- und Ausbildungserlaubnissen für Asylbewerber beziehungsweise Geduldete. „Mit unseren neuen Vollzugshinweisen haben wir im März dieses Jahres die Weichen gestellt, um künftig mehr Asylbewerbern das Arbeiten oder den Beginn einer Berufsausbildung zu ermöglichen“, erklärte Herrmann. „Bei dieser Lockerung wollen wir einen bayernweit noch einheitlicheren Vollzug.“ Den Teilnehmern der Veranstaltung dankte Herrmann für ihren Einsatz:
„Sie entscheiden jeden Tag über Einzelschicksale von Menschen, kein Fall gleich dem anderen. Für diese anspruchsvolle Arbeit danke ich Ihnen!“
Wie Herrmann erklärte, können bayerische Ausländerbehörden seit März im Rahmen ihres Ermessens besondere Integrationsleistungen berücksichtigen, wenn sie entscheiden, ob jemand eine Berufsausbildung beginnen darf.
„Ich denke hier an besonders Engagierte, die beispielsweise überdurchschnittliche Schulleistungen vorweisen können. Auch wer ein besonderes bürgerschaftliches Engagement an den Tag gelegt hat, soll profitieren“, so Herrmann.
Positiv soll es sich außerdem künftig auswirken, wenn jemand eine Beschäftigung oder Berufsausbildung in einem Beruf mit besonderem Fachkräftemangel aufnehmen will.
„Hier haben wir ganz klar auch die Interessen unserer heimischen Wirtschaft im Blick“, betont Herrmann.
Gleichzeitig machte der Innenminister klar:
„Bayern bleibt auch künftig Vorreiter bei Rückführungen. Wir werden einerseits Rückkehrhilfen intensivieren, andererseits bei nicht bleibeberechtigten und vor allem straffälligen Personen weiterhin konsequent abschieben.“
Pressemitteilung des StMI Nr. 215 v. 25.06.2019