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TU München: Spitzenberufung – Dirk Heckmann wird Professor für Recht und Sicherheit der Digitalisierung / Neuer Lehrstuhl im Schnittfeld von IT und Jura

Die Technische Universität München (TUM) setzt in der Forschung zur Digitalisierung einen neuen Akzent: Der renommierte Internetrechtsprofessor Dirk Heckmann wird am 1. Oktober Professor für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der TUM. Prof. Heckmann ist unter anderem Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof und Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung.

Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche führt zu völlig neuen juristischen Herausforderungen. Die Rechtsordnung muss die technischen Entwicklungen nicht nur berücksichtigen, Technologien ermöglichen bereits eine automatisierte Rechtsdurchsetzung. Mit der Berufung des Juristen Dirk Heckmann zum Professor für Recht und Sicherheit der Digitalisierung eröffnet die TUM jetzt ein neues Feld in der Forschung zur Digitalisierung und setzt dabei konsequent auf die Verschränkung der Sozial- und Technikwissenschaften. Mit diesem fachübergreifenden Ansatz will sie dazu beitragen, den gesellschaftlichen Wandel durch rasante technologische Entwicklung zu verstehen und verantwortungsbewusst zu gestalten.

Dirk Heckmann ist ein ausgewiesener Spezialist für das Datenschutzrecht, das IT-Sicherheitsrecht, E-Government und Rechtsinformatik. Seine Forschungsarbeit dient seit vielen Jahren der Rechtsgestaltung für einen menschenwürdigen und dem Gemeinwohl dienenden digitalen Wandel, etwa in den Bereichen Persönlichkeitsschutz im Internet oder Digitalisierung des Gesundheitswesens. Heckmann, bislang Professor für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau, wird seine Professur an der TUM am 1. Oktober 2019 antreten. Als nebenamtlicher Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof und Botschafter für Verbraucherbelange im Zentrum Digitalisierung Bayern widmet sich Heckmann besonders dem Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Er war Mitglied der Ethikkommission des Bundesverkehrsministeriums zum Autonomen und Vernetzten Fahren und wurde 2018 in die Datenethikkommission der Bundesregierung berufen. Er ist zudem Direktor im Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt).

Neue Möglichkeiten für Forschung und Lehre

Prof. Wolfgang A. Herrmann, Präsident der TUM, sagte anlässlich der Spitzenberufung:

„Mit Prof. Dirk Heckmann konnten wir einen herausragenden Rechtswissenschaftler gewinnen, der sich mit drängenden Fragen unserer Zeit beschäftigt. Rechtliche Regelungen sind ein entscheidendes Werkzeug, um den digitalen Wandel im Sinne der Menschen zu gestalten. Ganz im disziplinenübergreifenden Geiste der TUM ist er zugleich Mitglied der Fakultät für Informatik und der TUM School of Governance. Prof. Heckmanns Expertise wird der Forschung und Lehre in unserem interdisziplinären Munich Center for Technology in Society (MCTS) neue Horizonte eröffnen.“

Dirk Heckmann selbst zeigte sich erfreut über die neuen Herausforderungen:

„Die Berufung an die TUM ist eine große Ehre für mich. Ich werde dort im Kreise exzellenter Kolleginnen und Kollegen meine interdisziplinäre Forschung ausbauen können, etwa in den Themenfeldern Robotik, autonomes Fahren oder E-Health. In der Lehre möchte ich besondere Akzente im Bereich Rechtsinformatik, Legal Tech und gemeinwohlorientierte Digitalisierung setzen.“

Pressemitteilung der TU München v. 11.07.2019