Das Bayerische Kultusministerium passt das Übertrittsverfahren für die Viertklässlerinnen und Viertklässler der aktuellen besonderen Ausnahmesituation an.
„Im Zentrum unserer Überlegungen steht, dass unsere Viertklässlerinnen und Viertklässler faire Bedingungen beim Übertritt an die weiterführenden Schulen bekommen. Dazu dient auch eine Anpassung des Übertrittsverfahrens an die aktuelle besondere Ausnahmesituation für Schule und Unterricht“, betont Kultusminister Michael Piazolo.
Der Ministerrat hat heute folgende Rahmenbedingungen beschlossen: Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13. März 2020 – dem letzten Schultag vor der Schulschließung – erzielten Noten. Verpflichtende Proben werden mit Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler bis zum Übertrittszeugnis nicht mehr gefordert. Wenn die Schulen am 20. April 2020 wieder öffnen, können die Schülerinnen und Schüler bis zum neu angesetzten Termin für das Übertrittszeugnis am 11. Mai 2020 an weiteren drei freiwilligen Proben teilnehmen.
„Die Eltern können entscheiden, ob die Ergebnisse der drei freiwilligen Proben in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in die Durchschnittsnote einfließen. Das bedeutet: Jedes Kind kann sich verbessern, keines wird sich verschlechtern“, so Kultusminister Michael Piazolo.
Die drei freiwilligen Proben können nur stattfinden, wenn die Schulen wie geplant am 20. April 2020 öffnen.
Die Ausgabe der Übertrittszeugnisse wird vom 4. Mai auf den 11. Mai 2020 verlegt. Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte die notwendige Zeit, nach Ostern zum gewohnten Unterrichtsalltag zurückzukehren. In der ersten Woche nach den Osterferien sollen entsprechend in den 4. Klassen noch keine Proben stattfinden. Mit dem neuen Termin für das Übertrittszeugnis am 11. Mai 2020, der insbesondere wegen der Personalplanungen für das kommende Schuljahr nicht weiter verschoben werden kann, kann die Einschreibung an den weiterführenden Schulen vom 18. bis 22. Mai 2020 stattfinden. Auch der so genannte Probeunterricht, über den die Schülerinnen und Schüler auch noch nach dem Übertrittszeugnis die Eignung für die Realschule oder das Gymnasium nachweisen können, kann noch vor den Pfingstferien vom 26. bis 28. Mai 2020 stattfinden.
Die Übertrittszeugnisse werden verschlankt. Es werden lediglich die Noten der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ausgewiesen, die Durchschnittsnote einschließlich der Übertrittsempfehlung sowie eine kurze Bemerkung über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes. Alle direkt für den Übertritt relevanten Informationen werden also enthalten sein.
„Gemeinsam wollen wir auch in dieser besonderen Ausnahmesituation unsere Schülerinnen und Schülerinnen bestmöglich beim Übertritt in die weiterführende Schule begleiten. Ich bedanke mich bei allen Lehrerinnen und Lehrern für ihre hervorragende pädagogische Arbeit. Mein ganz besonderer Dank gilt auch den Eltern und Familien, die ihre Kinder unterstützen und motivieren“, so Piazolo abschließend.
Im aktuellen Schuljahr 2019/20 stehen an Bayerns Grundschulen rund 108.800 Schülerinnen zum Übertritt an.
Aktuelle Informationen zum Übertritt finden sich auf unserer Homepage: www.km.bayern.de.
Pressemitteilung des StMUK Nr. 46 v. 24.03.2020