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Gesetzentwurf für bayerische Hochschulreform abgeschlossen

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Gesetzentwurf für bayerische Hochschulreform abgeschlossen

Die geplante Hochschulreform gilt als Baustein der „Hightech Agenda Bayern“ und bedeutet eine grundlegende Neuausrichtung des bayerischen Hochschulsystems. Die Hochschulen sollen zukünftig ihr Potential als Schrittmacher des gesamtgesellschaftlichen Fortschritts noch besser entfalten können. Der Ministerrat hat am 03.05.2022 seine Zustimmung zur parlamentarischen Beratung des überarbeiteten Gesetzesentwurfs für ein Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) gegeben. Künftig sollen die Hochschulen mehr Freiheiten und eine erhöhte Flexibilität beim Einsatz der Ressourcen erhalten, bspw. mit der verdichteten Titelstruktur oder einer flexibleren Personalbewirtschaftung (Art. 11 BayHIG).

Neues strategisches Instrument ist der Innovationsfonds (ebenfalls Art. 11 BayHIG). Hochschulen sollen freiwerdende Ressourcen in diesem Innovationsfonds zurücklegen und für die gezielte Beteiligung an neuen staatlichen Programmen einsetzen („Matching“). Die Organisationsstruktur bleibt erhalten (Art. 29 bis 51 Bay- HIG), gleichzeitig erhalten die Hochschulen durch die neue Innovationsklausel (Art. 126 BayHIG) individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten ihrer inneren Organisation. Neben der Ausschreibung wird als weiterer Regelfall die Direktberufung definiert. Als neues Instrument wird die Exzellenzberufung für fachlich besonders hoch qualifizierte Professoren eingeführt, die eine noch schnellere und einfachere Berufung durch den Präsidenten bzw. den Dekan unter Einbindung des zuständigen Fakultätsrats ermöglicht (Art. 66 BayHIG). Die Hochschulen erhalten die Möglichkeit, Professoren eine überwiegende oder ausschließliche Tätigkeit in der Forschung zu übertragen (Forschungsprofessuren bzw. Schwerpunktprofessuren, Art. 59 BayHIG). Forschungsfreisemester sind i. S. d. Vereinbarkeit von Familie und Beruf nun zum Ausgleich von Herausforderungen durch Erziehung oder Familie möglich (Art. 61 BayHIG). Der Technologietransfer und die Forschungskooperationen von Hochschulen werden gezielt unterstützt (Art. 6 BayHIG).

Die Unternehmensgründung wird ausdrücklich zur Hochschulaufgabe erklärt (Art. 2 und 16 BayHIG), das Prinzip der Gründerförderung durch hochschuleigene Inkubatoren im Gesetz verankert (Art. 17 BayHIG). An allen Hochschulen sollen Gründerzentren entstehen. Hinzu kommen unbürokratische Beteiligungsmöglichkeiten, der Zugriff auf die Hochschulinfrastruktur sowie die Ermöglichung von Gründungsfreisemestern für Professoren (Art. 61 BayHIG). Der Forschungsauftrag der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Art. 3 BayHIG) wird gestärkt. Der Technologietransfer wird zur Aufgabe aller Hochschularten (Art. 2 Bay- HIG). Transfer wird neu als Dienstaufgabe der Professoren definiert (Art. 59 BayHIG). Parallel dazu werden in allen Regionen Bayerns Gründungs- und Technologiezentren weiterentwickelt. Die Hochschulen können auf Antrag die Bauherreneigenschaft für einzelne Baumaßnahmen oder für alle Baumaßnahmen sowie für Liegenschaften erhalten (Art. 14 BayHIG). Damit können sie am Markt schneller und agiler beauftragen und Bauvorhaben realisieren. Bayern verankert erstmals einen Landesstudierendenrat im Gesetz, um die Interessen der Studenten besser berücksichtigen zu können (Art. 28 BayHIG). Eine innovative Lehre (Art. 76 BayHIG) wird gesetzlich ebenso verankert wie hochschulrechtliche Regelungen, die den Studenten in der herausfordernden Zeit der Pandemie besonders entgegengekommen sind (Art. 130 BayHIG). Eine gezielte Nachwuchsförderung ergibt sich u. a. durch die Internationalisierung der Studiengänge (Art. 77 BayHIG), durch Karrierezentren (Art. 54 BayHIG), das neue Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und erweiterte Promotionsmöglichkeiten an den Kunsthochschulen (Art. 96 BayHIG). Die Nachwuchsgruppenleitung, Tenure-Track-Professuren, Juniorprofessuren, die neue Nachwuchsprofessur an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die chancengerechte Teilhabe von Wissenschaftlerinnen sind weitere Bausteine der Talentförderung.

Bericht aus der Kabinettssitzung v. 03.05.2022

Entnommen aus den Bayerischen Verwaltungsblättern 12/2022, S. II