Aktuelles

Die Bezirksumlagen im Haushaltsjahr 2022

© Krystsina - stock.adobe.com

Die folgenden Übersichten über Umlagekraft, Umlagesoll und Umlagesätze (Umlagesoll in Relation zur Umlagekraft) der bayerischen Bezirke im Haushaltsjahr 2022 sind dem Statistischen Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik, „Bezirks- und Kreisumlagen, Schlüsselzuweisungen, Steuer- und Finanzkraft für 2022“, Reihe L II 8 j 2022, ausgegeben im Oktober 2022, entnommen:

  1. Umlagekraft der kreisfreien Gemeinden und Landkreise

Die Umlagekraft für das Jahr 2022 basiert auf den nivellierten kommunalen Steuereinnahmen 2020, den gemeindlichen Steuerbeteiligungen 2020 und 80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2021.

Die Steuereinnahmen bei den Städten und Gemeinden waren 2009 stark rückläufig (–8,8 % im Vorjahresvergleich). In den Jahren 2010 bis 2019 stiegen die kommunalen Steuereinnahmen kontinuierlich an. 2020 lagen die Steuereinnahmen mit einem Minus von 5,4 % dagegen deutlich unter dem Vorjahr, wobei die Gewerbesteuer (netto) um 10,2 % und der Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer um 4,6 % unter dem jeweiligen Vorjahresergebnis blieben. Die Grundsteuern (+1,1 %) sowie der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+9,3 %) legten jedoch zu.

Trotz Rückgang bei den kommunalen Steuereinnahmen stieg die Umlagekraft 2022 gegenüber dem Vorjahr um 6,4 % auf knapp 20 779 Mio. €. Bei der Beurteilung der Entwicklung der Steuer- und Umlagekraft für das Jahr 2022 ist zu berücksichtigen, dass die Zuweisungen im Jahr 2020 zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder bei den jeweiligen Berechnungen mit einbezogen wurden (Art. 4 Abs. 5 BayFAG). 2021 lag die Umlagekraft um 2,1 % über dem Vorjahresergebnis (2020: +7,0 %). Im Einzelnen betragen:

Die Umlagekraft der kreisfreien Gemeinden Bayerns nahm im Vorjahresvergleich um 3,6 % zu, die der Landkreise um 8,0 %. Der von den kreisfreien Gemeinden gestellte Anteil an der Umlagekraft lag damit bei 35,3 %. Mit Ausnahme von Oberbayern (–0,7 %) lag die Umlagekraft der kreisfreien Gemeinden in allen anderen Regierungsbezirken über dem jeweiligen Vorjahreswert. Am deutlichsten war dabei der Anstieg in der Oberpfalz (+14,6 %), in Unterfranken (+12,0 %) und in Oberfranken (+11,2 %).

In den Landkreisen verlief die Entwicklung bei einer mittleren Zunahme um 8,0 % ausschließlich positiv. Für die Oberpfalz (+15,3 %) und Unterfranken (+10,4 %) wurden überdurchschnittliche Anstiege errechnet. In den Landkreisen Oberbayerns (+7,9 %), Schwabens (+7,3 %), Oberfrankens (+6,9 %), Niederbayerns (+4,9 %) sowie Mittelfrankens (+4,7 %) fiel der Zuwachs geringer aus.

  1. Entwicklung des Umlagesolls der Bezirke

Das Umlagesoll der Bezirke, also ihr nicht durch sonstige Einnahmen gedeckter Bedarf, stieg im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich an. Nach einer Zunahme um 9,4 % im Jahr 2018, 6,0 % im Jahr 2019, 8,0 % im Jahr 2020 und 4,5 % im Jahr 2021 wuchs das Umlagesoll im Jahr 2022 zuletzt um 6,2% auf knapp 4 429 Mio. €. Dabei ergab sich auch in jedem einzelnen Bezirk ein Anstieg des Umlagesolls. Das Umlagesoll nahm am deutlichsten in den Bezirken Unterfranken (+9,7 %), Oberfranken (+8,2 %) und Schwaben (+7,2 %) zu. Das höchste Umlagesoll verzeichnete bei einem Landesdurchschnitt von 337 € je Einwohner weiterhin der Bezirk Oberbayern mit 403 € je Einwohner. Den geringsten Mittelbedarf hatten die Bezirke Oberfranken und Oberpfalz mit 245 € bzw. 270 € je Einwohner.

  1. Entwicklung der Bezirksumlagesätze

Bei einem Anstieg der Umlagekraft (+6,4 %) sowie des Umlagesolls (+6,2 %) kam es 2022 zu einer durchschnittlichen Verringerung des Bezirksumlagesatzes um 0,04 Prozentpunkte. Zugenommen hat der Bezirksumlagesatz nur in Oberbayern (+0,30 Prozentpunkte). In der Oberpfalz (–1,50 Prozentpunkte) und in Unterfranken (–0,20 Prozentpunkte) konnte er gesenkt werden.

Bayernweit belief sich die durchschnittliche Beanspruchung der Umlagekraft im Jahr 2022 auf 21,31 v.H. Der Bezirk Oberfranken belastete seine Umlagezahler mit einem Umlagesatz von 17,50 v.H. am geringsten. Den höchsten Umlagesatz wiesen mit 23,55 v.H. bzw. 22,90 v.H. nach wie vor die Bezirke Mittelfranken und Schwaben auf.

Der durchschnittliche Bezirksumlagesatz hatte im Jahr 2005 mit 25,42 v.H. seinen bisherigen Höchststand erreicht. Nach sich anschließenden Phasen des Ab- und Anstiegs blieb der durchschnittliche Bezirksumlagesatz vom Jahr 2018 auf das Jahr 2019 mit jeweils 20,68 v.H. konstant. In den Jahren 2020 und 2021 folgten leichte Erhöhungen auf 20,87 bzw. 21,35 Prozentpunkte. Mit 21,31 v.H. unterschreitet der Landesdurchschnitt den Höchstwert aus dem Jahr 2005 nach wie vor deutlich. Die Spannweite zwischen dem höchsten (Mittelfranken) und dem niedrigsten (Oberfranken) Bezirksumlagesatz hat sich gegenüber den Vorjahren mit 6,05 Prozentpunkten nicht verändert.

 

Entnommen aus der Gemeindekasse Bayern, 01/2023, Rn. 3.