Rechtsprechung Bayern

Nachbarklage wegen Stützmauer an Grundstücksgrenze

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Art. 63 Abs. 1 BayBO (Nachbarklage; Stützmauer an Grundstücksgrenze; Abweichung; Atypik; Gebot der Rücksichtnahme)

Nichtamtliche Leitsätze:
  1. Die topographische Situation und die Lage des Baugrundstücks können Anhaltspunkte für das Vorliegen einer atypischen Situation ergeben.
  2. Andere bautechnische Lösungen sind regelmäßig nicht geeignet, die Atypik in Frage zu stellen, da im Baugenehmigungsverfahren regelmäßig keine Alternativenprüfung stattfindet.

BayVGH, Beschluss vom 16.10.2024, 15 ZB 24.1414

Zum Sachverhalt:

Der Kläger wendet sich gegen eine dem Beigeladenen vom Landratsamt N erteilte Baugenehmigung zur Sanierung und Neu-Errichtung der historischen Stützmauer des ehemaligen Schlossareals mit Geländemodellierung und Errichtung von Stellplätzen.

Der beigeladene Markt errichtete die verfahrensgegenständliche Stützmauer im Rahmen der Sanierung des Schlosses und Schlossareals im Jahre 2014. Ein Teilbereich der Stützmauer mit einer Höhe bis zu 3,00 m verläuft dabei von der Südwestecke des klägerischen Grundstücks auf einer Länge von 3,50 m entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze Richtung Osten und knickt dann Richtung Süden ab. Nach Aufforderung zur Einreichung eines Bauantrags beantragte der Beigeladene deren Erteilung zur Sanierung und Neu-Errichtung der historischen Stützmauer mit Geländemodellierung und Errichtung von Stellplätzen mit Unterlagen vom 31 Juli 2020. Die entsprechende Baugenehmigung sowie eine Abweichung von der Abstandsfläche entlang der Grundstücksgrenzen wurde vom Landratsamt mit Bescheid vom 5. Januar 2021 erteilt. Hiergegen erhob der Kläger Klage zum Verwaltungsgericht R.

Mit Urteil vom 6. Juni 2024 wies das Verwaltungsgericht die Klage ab. Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger sein Begehren weiter.

Beitrag entnommen aus Bayerische Verwaltungsblätter 3/2025, S. 90.