Mit Bürgerentscheid vom 28.06.2026 der Stadt Nürnberg ist der langwierige Streit um den Ausbau des Frankenschnellwegs wohl endgültig beendet.
Beim Bürgerentscheid „Lieber zurück auf Los statt Ausbau Frankenschnellweg“ wurde folgende Frage gestellt:
„Sind Sie dafür, dass die derzeitigen Planungen und Maßnahmen (nach aktuellem Planfeststellungsverfahren) für den Ausbau des Frankenschnellwegs sofort gestoppt werden?“
Von knapp 380 000 Stimmberechtigten beteiligten sich 152 623 Personen an der Abstimmung. Die Abstimmungsbeteiligung lag damit bei 40,3 %. Insgesamt 71 368 Personen sprachen sich dafür aus, dass das Bauvorhaben gestoppt wird. Dagegen votierten 80 734 Personen – eine Mehrheit von 53,1 % – für den kreuzungsfreien Ausbau der zentralen Verkehrsachse für rund 1,1 Mrd. €.
Die Planungen für das Bauvorhaben laufen bereits seit 2006. Mehr als eine Dekade lang wurde das Projekt gerichtlich überprüft. Mit Urteilen vom 27.03.2024 (Az. 8 B 21.298, 8 B 21.1222) erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den geplanten Ausbau der zwei Abschnitte des Frankenschnellwegs in Nürnberg für rechtmäßig. Wie zuvor erstinstanzlich beim Verwaltungsgericht Ansbach (Az. 10 K 13.1444) blieben die Klagen des BUND Naturschutz in Bayern e.V. sowie eines Anwohners gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken damit auch in der Berufung erfolglos. Der BayVGH begründete die Zurückweisung der Berufung im Wesentlichen damit, dass mit dem Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden sei, die den einschlägigen rechtlichen Vorgaben genüge.
Zur Überzeugung des Gerichts werde der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht, weshalb sein Ausbau planerisch gerechtfertigt sei. Außerdem sei der Schutz der Anwohner vor schädlichem Verkehrslärm und Luftschadstoffen bei der Planung des Ausbaus hinreichend berücksichtigt worden. Zuletzt blieb auch die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 9 B 59.24) im März 2025 ohne Erfolg, sodass eine Revision in Leipzig ausschied.
Nach Erschöpfung des Rechtswegs stellte der nun ebenfalls gescheiterte Bürgerentscheid somit das letzte Mittel dar, einen Stopp des Bauvorhabens zu erreichen. Das Votum für die Umsetzung des Bauvorhabens hat gem. Art. 18a Abs. 13 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses, sodass mit dem Bau begonnen werden kann. Startschuss des Bauvorhabens sind die bislang zurückgehaltenen Ausschreibungen, die nun freigegeben werden sollen. Nach Angaben der Stadt könnten die Arbeiten im westlichen Abschnitt mit dem Ausbau auf drei Fahrstreifen und der Errichtung von Lärmschutzwänden bereits im Frühjahr 2027 beginnen. Der Baubeginn im Mittelabschnitt ist derzeit für das Jahr 2030 vorgesehen. Insgesamt rechnet die Stadt für das Projekt mit einer Bauzeit von etwa zehn Jahren.
Stadt Nürnberg, vorläufiges amtliches Endergebnis vom 28.06.2026; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Pressemitteilung vom 26.07.2024.
Beitrag entnommen aus Die Gemeindekasse Bayern 16/2026, Rn. 150.

