Rechtsbereinigung ist eine Daueraufgabe im Landesrecht. Dabei gilt es unter anderem, überflüssig und obsolet gewordene Normen aufzuheben. Insbesondere die Streichung von entbehrlich gewordenen Übergangsvorschriften kann den Gesetzestext von Normen entlasten und dem Rechtsanwender die Orientierung im geltenden Recht erleichtern. Die Rechtsbereinigung soll darüber hinaus auch innerhalb solcher Normen, die weiterhin benötigt werden, für eine klare Sprache, für konsistente Verweisungen, aktuelle Terminologie und denkbare Kürzungen sorgen.
Unter Beachtung dieser Ziele sieht der Gesetzentwurf die Aufhebung zahlreicher veralteter oder überflüssig gewordener Vorschriften sowie redaktionelle Änderungen (z.B. Anpassungen an die aktuelle Terminologie) vor.
Die Aufhebungen erfolgen ex nunc. Die durch die aufgehobenen Vorschriften eingetretenen Rechtswirkungen und erworbenen subjektiven Rechte und Berechtigungen bleiben unberührt.
Staatsregierung, Gesetzentwurf zur Bereinigung des Landesrechts, LT-Drs. 16/14914 v. 28.11.2012
Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung: (c) rdnzl – Fotolia.com
Net-Dokument BayRVR2012112801