Gesetzgebung

Landtag: Verfassungsauschuss lehnt Gesetzentwurf eines Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes ab

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Sieben Gesetzentwürfe zum Thema Informationsfreiheit sind im Landtag bereits behandelt und jeweils mehrheitlich abgelehnt worden. Am 31. Januar 2013 legte die SPD-Fraktion im Verfassungsausschuss dazu nun einen achten Entwurf vor. Er orientiert sich am Hamburgischen Transparenzgesetz (HamTG), das in der Hansestadt mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet wurde und am 6. Oktober 2012 in Kraft trat. Mit Hamburg verfügen mittlerweile elf der 16 deutschen Bundesländer über ein Informationsfreiheitsgesetz.

„Auch in Bayern sollten die Bürgerinnen und Bürger ein allgemeines, voraussetzungsloses Recht auf freien Zugang zu Informationen des Staates erhalten“, argumentierte Horst Arnold, Rechtspolitiker der SPD, im Ausschuss.

Vertreter von CSU und FDP lehnten den Gesetzentwurf mit dem Verweis auf die Vielzahl bereits bestehender Informationsrechte ab.

„Mit diesem Gesetzentwurf betreten wir Neuland“, unterstrich Horst Arnold.

Kernstück sei die proaktive Veröffentlichungspflicht von amtlichen Informationen durch staatliche und kommunale Stellen. Damit lege der Bürger die Rolle ab, als Bittsteller bei öffentlichen Stellen eine amtliche Information erbeten zu müssen, um dann die Auskunft erteilt zu bekommen, er habe keinen Anspruch auf die Information, weil er nicht Beteiligter in einem Verfahren sei bzw. weil kein gesetzlicher Auskunftsanspruch darauf bestehe. Grenzen ziehe der Gesetzentwurf, wenn personenbezogene Daten oder öffentliche Belange, ein behördlicher Entscheidungsbildungsprozess oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen seien. In solchen Ausnahmefällen, so Arnold, bestünde dann keine Veröffentlichungspflicht in Informationsregistern und kein Anspruch auf Information.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die derzeit ihrerseits an einem Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz arbeitet, unterstützte im Ausschuss das Anliegen der SPD. Es entspreche einem Denken von Vorgestern, wenn eine Verwaltung sich verschanze und mit Informationen obrigkeitsstaatlich umgehe, erklärte Susanna Tausendfreund.

Es sei eine Frage der Geisteshaltung, ob der Staat dem Bürger im Über- und Unterordnungsverhältnis oder auf gleicher Augenhöhe gegenübertrete, gab auch Florian Streibl (FREIE WÄHLER) zu bedenken. Die FREIE WÄHLER-Fraktion votierte ebenfalls für den Gesetzentwurf. Ein Staat, der mit „Herrschaftswissen“ operiere, nehme Bürgerinnen und Bürger als Souverän nicht ernst, sagte Streibl.

Der Gesetzentwurf sei nicht geeignet, die Demokratie zu stärken, entgegnete die stellvertretende Ausschussvorsitzende Petra Guttenberger. Die CSU-Politikerin bezog sich in ihrer ablehnenden Haltung auch auf den Landkreis-, Städte- und Gemeindetag, die hierbei die gleiche Meinung vertreten würden. Petra Guttenberger verwies auf die Vielzahl von Informationsrechten, die es unter anderem im Umweltinformationsgesetz (BayUIG), im Verbraucherinformationsgesetz (VIG), in der Gemeinde- und Landkreisordnung oder im Pressegesetz ohnehin bereits gebe. Auch zeigte sie das Spannungsverhältnis auf, das zwischen dem Informationszugangsinteresse einerseits und den Belangen des Datenschutzes andererseits bestünde.

Auf den nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand beim Aufbau, bei der Einrichtung und bei der Pflege der Informationsregister zur Erfüllung des Transparenzgebots verwies Dr. Andreas Fischer (FDP), der zusammen mit der CSU gegen den Entwurf stimmte.

Auch Bayerns Datenschutzbeauftragter Dr. Thomas Petri nahm an der Sitzung teil. Vor dem Hintergrund zunehmender Bestrebungen der Bürgerinnen und Bürger nach Information und Transparenz plädierte er dafür, hierzu einen eigenen Rechtsrahmen zu definieren. Dass die geltende Rechtslage zunehmend als schwierig empfunden werde, zeigten auch die etwa 50 Kommunen in Bayern, die sich auf lokaler Ebene bereits eigene Informationsfreiheitssatzungen verpasst hätten.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen v. 31.01.2013 (kh)